Swisscom darf Preisobergrenze für Glasfasernetz nicht erhöhen
Swisscom darf für die Vermietung ihres Glasfasernetzes an andere Telkos auch in den nächsten zwei Jahren höchstens 24 Franken pro Monat verlangen. Darauf haben sich Swisscom und der Preisüberwacher nach der Prüfung der Kosten- und Einnahmendaten geeinigt.
Die Preisobergrenze für die Nutzung des Glasfasernetzes von Swisscom bleibt für die nächsten zwei Jahre unverändert. Der Preisüberwacher hat sich nach der Prüfung von Swisscoms Angaben zu Kosten und Einnahmen des Produkts "Access Line Optical" (ALO) mit dem Unternehmen darauf geeinigt, wie er in seinem Newsletter mitteilt.
Swisscom durfte die Preisobergrenze für das Glasfaserprodukt ALO bereits in den vergangenen zwei Jahren nicht erhöhen. Im September 2024 einigten sich Swisscom und der Preisüberwacher darauf, die Preise bis Ende September 2026 unverändert zu lassen. Nun verlängern die beiden Parteien diese Vereinbarung um weitere zwei Jahre. Die Preisobergrenze von monatlich 24 Franken gelte bereits seit Oktober 2022.
Glasfaserinfrastruktur ist wichtig für den Wettbewerb
Sunrise, Init7, Salt und andere Telkos mieten das Glasfasernetz von Swisscom, um ihrer Kundschaft eigene Dienstleistungen anzubieten. Mit dem Produkt ALO stelle Swisscom den anderen Anbietern das physische Netz in Form unbeleuchteter Glasfasern zur Verfügung. Die einzelnen Telekommunikationsanbieter mieten diese Infrastruktur und setzen zusätzlich eigene aktive Komponenten ein, wie es im Newsletterheisst. ALO sei deshalb wichtig für den Wettbewerb auf dem Schweizer Telekommarkt.
Swisscom, Salt und Sunrise erhöhten 2026 teilweise ihre Preise für Geschäfts- und Privatkunden. Gleichzeitig eroberte Swisscom die Spitzenposition im Grosskundengeschäft zurück. Mehr dazu lesen Sie hier.
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