Armeeangehörige bekommen digitales Dienstbüchlein
Der Bundesrat hat eine Reihe von Neuerungen für die Armee per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Dazu gehören die rechtlichen Grundlagen für das neue "Kommando Cyber" und ein elektronisches Dienstbüchlein.

Der Bundesrat hat diverse Massnahmen zu Digitalisierung der Armee beschlossen. Das geplante Kommando Cyber bekommt eine Rechtsgrundlage. Zudem gibt es ein digitales Dienstbüchlein, wie aus einer Mitteilung des Bundesrats hervorgeht.
Das Kommando Cyber soll die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen. Vorgesehen ist, dass das Kommando ab 2024 tätig ist.
Der Ständerat hatte dem Kommando Cyber im März 2022 zugestimmt, der Nationalrat bereits im Herbst 2021.
Digitales Dienstbüchlein
Darüber hinaus hat der Bundesrat auch verschiedene Verordnungen revidiert und eine Reihe von Neuerungen beschlossen. Unter anderem werde im Zuge der Digitalisierung der Armee mit einer Änderung der "Verordnung über die Militärdienstpflicht" die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Dienstbüchlein künftig elektronisch abgegeben werden kann. Das soll eine "wesentlich effizientere" Datenbearbeitung ermöglichen.
Konkrete Pläne zum digitalen Dienstbüchlein gibt der Bundesrat noch nicht bekannt. Aktuell testet die Armee auch Programme zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs mit der Truppe. Mehr dazu lesen Sie hier.
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