Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft zieht vor Gericht
Der Kampf um die Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Runde. Nachdem der Bund die Beschwerde abgewiesen hat, wendet sich die Digitale Gesellschaft ans Bundesverwaltungsgericht.
Der Streit über die Vorratsdatenspeicherung geht vors Bundesverwaltungsgericht. Im Juli hat der Bund die offizielle Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) abgewiesen. Nun zieht die Digitale Gesellschaft (DG), vertreten von Nationalrat Balthasar Glättli und Rechtsanwalt Viktor Györffy vor Gericht. Dies schreibt die DG in einer Medienmitteilung.
Streitpunkt ist die Speicherung von Daten privater Kunden bei Providern. Dabei müssen die Informationen, wer wie lange mit wem kommuniziert für mindestens 12 Monate aufbewahrt werden. Auf Anfrage müssen die Provider die Daten dann den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.
Die Digitale Gesellschaft sieht in diesem Vorgehen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre. Eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht würde den Schritt vor das Bundesgericht und schliesslich vor den Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg nach sich ziehen. Das hatten die Initianten bereits angedroht. Nachdem die EU die Vorratsdatenspeicherung im April verboten hat, dürften die Kläger in Strassburg bessere Chancen haben.

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