Herunterladen von Musik und Filmen bleibt legal
Der Bundesrat hat entschieden, dass Musik- und Film-Downloads zum Eigengebrauch weiterhin straffrei bleiben. Dies obwohl ein grosser Teil der Bevölkerung Inhalte vom Internet herunterlädt, ohne dafür zu bezahlen.
Im Bezug auf Internetpiraterie bestehe kein Handlungsbedarf auf Gesetzesebene. Dies hat der Bundesrat entschieden. Er verzichtet auf eine Anpassung des Urheberrechts. Damit bleibt das Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik, Filmen oder Spielen in der Schweiz legal - auch wenn dafür nichts bezahlt wird.
Wer im Internet Dateien herunterlädt, aber nicht selber anbietet, macht sich also nicht strafbar. In der Schweiz sollen ein Drittel aller Personen über 15 Jahre Inhalte aus dem Internet herunterladen, ohne dafür zu bezahlen. Diese Zahlen sind aber von einer niederländischen Studie abgeleitet und nicht in der Schweiz selber erhoben worden.
Laut dem Bundesrat sei ein klarer Zusammenhang zwischen den Tauschbörsen im Internet und Umsatzeinbussen nicht belegt. Das Geld, das durch die Nutzung unlizenzierter Angebote gespart werde, gäben die Leute zudem im Unterhaltungssektor aus. Es könne davon ausgegangen werden, dass sich der Schaden für die Branche so insgesamt als begrenzt erweise.
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