Sommersession

Ständerat fordert Widerrufsrecht im Onlinehandel

Uhr | Updated
von Janine Aegerter und SDA

Soll künftig ein Widerrufsrecht nicht nur für Telefonverkäufe, sondern auch für den Onlinehandel gelten? Ja, findet der Ständerat. Nun muss sich noch der Nationalrat zum Geschäft äussern.

Im Ständerat wurde gestern über die Revision des BÜPF diskutiert (Quelle: parlament.ch)
Im Ständerat wurde gestern über die Revision des BÜPF diskutiert (Quelle: parlament.ch)

Der Ständerat will Kunden, die voreilig am Telefon oder im Internet einen Vertrag abschliessen, besser schützen. Dies hat er an seiner Sitzung von heute Mittwoch beschlossen. Neu soll für Telefonverträge sowie beim Versand- und Onlinehandel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gelten.

Konsumenten würden bei Kaufverträgen oft überrascht oder überrumpelt, begründete der Ständerat. Daher bestehe ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Zudem könne der Vertragsgegenstand vor dem Vertragsabschluss oft nicht geprüft werden.

Der Entscheid beruht auf einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Neuenburger Ständerats Pierre Bonhôte. Mit 24 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Ständerat die Vorlage gut. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.

Streitpunkt Onlineverkäufe

Nicht einig waren sich die Anwesenden über die Auswirkungen der Vorlage auf den Onlinehandel. Laut Justizministerin Sommaruga ist die Vorlage auch aus wirtschaftlicher Sicht tragbar. Den Bedürfnissen der Anbieter und Händler würde mit den Ausnahmen genug Rechnung getragen.

Einige Ständeräte waren anderer Meinung. Thomas Minder (parteilos/SH), Stefan Engler (CVP/GR) und Martin Schmid (FDP/GR) beantragten dem Plenum, das Widerrufsrecht nur für den Telefonverkauf im Gesetz zu verankern - so wie es der ursprüngliche Vorstoss von Bonhôte vorgesehen hatte. "Die nun vorliegende Vorlage schiesst total über das Ziel hinaus", sagte Minder. Telefonverkäufe und Onlineverkäufe könnten nicht miteinander verglichen werden. Wenn jeder Konsument nach einem getätigten Onlinekauf die Ware zurücksenden könne, "machen wir aus Handelsfirmen Ludotheken und Bibliotheken", gab er zu bedenken.

Die Mehrheit folgte aber dem Votum des Bundesrats und der Kommissionsmehrheit. "Der Widerrufsrecht ist für Firmen kein Problem", sagte Sommaruga. Ohne die Ausweitung auf Onlineverträge mache die ganze Vorlage keinen Sinn. Der Rat stimmte ihr mit 23 zu 17 Stimmen zu.

Nationalrat debattiert weiter

Beschliesst auch der Nationalrat eine Ausdehnung auf das Internet, könnte dies für den stetig wachsenden Onlinehandel relativ einschneidende Folgen haben. Besonders bei Multimedia-, Textil- und Wohneinrichtungshändlern, aber auch beim Verkauf von DVD und Büchern erwartet die Rechtskommission des Ständerats (RK) die grössten Auswirkungen.

Die Kommission verweist auch auf Erfahrungen aus Deutschland, wonach im Durchschnitt rund zehn Prozent der Konsumenten vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Auf die Schweiz übertragen würde dies einem Umsatzvolumen von 425 Millionen Franken pro Jahr entsprechen.

Die Beratung der Vorschläge dürfte in der grossen Kammer kontrovers verlaufen. Die zugrunde liegende parlamentarische Initiative für eine Ausdehnung des Widerrufsrechts auf das Telefon war im Nationalrat 2009 lediglich mit dem Stichentscheid der damaligen Präsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi (CVP/TI) gutgeheissen worden.

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