Mangelhafte Elektronik im Schweizer Handel
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat hat im vergangenen Jahr 82 Verkaufsverbote für elektrische Erzeugnisse ausgesprochen. 14 Prozent der 1545 Stichproben aus Haushalts-, Büro-, Gewerbe- und Industrieelektronik wiesen Mängel auf.
Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) hat 2016 viele Mängel bei elektrischen Erzeugnissen festgestellt. 14 Prozent der 1545 Stichproben aus Haushalts-, Büro-, Gewerbe- und Industrieelektronik wiesen Mängel auf. Mehr als die Hälfte davon waren sicherheitstechnische Beanstandungen.
Das ESTI sprach im vergangenen Jahr 82 Verkaufsverbote für elektrische Erzeugnisse aus. Diese Zahl liege auf Vorjahresniveau. Die Verbote betreffen vor allem portable Haushaltgeräte, LED-Leuchten, Steckdosenleisten, Netzkabel, Zeitschaltuhren sowie Akkus und Ladegeräte von Laptops und Smartphones. Ausserdem weist das Inspektorat darauf hin, dass es in der Schweiz generell verboten ist, elektrische Geräte mit ausländischen Haushaltssteckern, wie etwa dem Schuko-Stecker, zu verkaufen.
Des Weiteren warnt das ESTI vor Onlineeinkäufen von besonders preisgünstigen elektrischen Geräten aus Fernost. Wer solche Käufe tätigt, sei für die Konformität der importierten Geräte verantwortlich. Die sei oft nicht gegeben, da es sich um unsichere Nachahmerprodukte handeln könne.
Konsumenten sollen elektrische Geräte bei Anbietern kaufen, die einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst in der Schweiz bieten, wie das ESTI empfiehlt. Ausserdem sollten Käufer auf Prüfzeichen des ESTI und von Electrosuisse achten. Geräte mit diesen Prüfzeichen würden höhere Produktesicherheit bieten.

(Quelle: Eidgenössisches Starkstrominspektorat)
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