Auch zuhause und mit GPS-Tracking

Update: Parlament will totale Überwachung von Versicherten

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von Coen Kaat

Das Parlament hat einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten zugestimmt. Um IV-Betrüger aufzuspüren, dürfen Versicherungsdetektive künftig Personen auch daheim überwachen und sie mit GPS-Tracking verfolgen.

(Source: StockSnap / Pixabay.de)
(Source: StockSnap / Pixabay.de)

Update vom 16.03.2018: National- und Ständerat haben die letzte Uneinigkeit bereinigt. Zur Debatte stand ein neues Gesetz zur Überwachung von Versicherten bei Verdacht auf Missbrauch. Noch offen war die Frage, wer solche Massnahmen anordnen darf. Der Ständerat wollte die Befugnis auf Direktionsmitglieder beschränken. Der Nationalrat wollte sie auch auf Sachbearbeiter ausweiten. Wie das Parlament nun mitteilt, folgte der Nationalrat stillschweigend dem Ständerat. Somit bleibt die Befugnis auf höchster Stufe. Das Gesetz ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Originalmeldung vom 13.03.2018: Mit einer überwältigenden Mehrheit hat der Nationalrat einer neuen gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten zugestimmt. 140 Parlamentarier waren dafür – 52 dagegen. Das Gesetz erlaubt Versicherungsdetektiven ein beinahe orwellianisches Spektrum an Massnahmen, um IV-Betrüger aufspüren. Es betrifft auch die Unfall-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.

Bei Verdacht auf Missbrauch dürfen die Versicherten observiert werden, wie das Parlament mitteilt. Dies gilt für den öffentlichen Raum, aber auch für alle Orte, die vom öffentlichen Raum aus beobachtet werden können. Die Mitteilung erwähnt etwa Balkone – in diese Kategorie fällt jedoch auch noch viel mehr, wie etwa der eigene Garten, oder auch Wohn- und Schlafzimmer, sofern man die Vorhänge nicht zuzieht.

Alles ohne richterliche Genehmigung. Zum Vergleich: Selbst Angehörige einer terroristischen Organisation dürfen lediglich mit richterlicher Genehmigung überwacht werden, führten die Gegner im Nationalrat an.

GPS-Tracking und vielleicht auch Drohnen

Bei der Überwachung können Versicherungsdetektive auch "technische Instrumente zur Standortbestimmung" einsetzen, wie es auf Parlament.ch heisst. Spezifisch genannt werden etwa GPS-Tracker, die sich an "vor allem an Autos" anbringen lassen. Im Gegensatz zur Observation bräuchte es für diese jedoch eine richterliche Anordnung.

Der Nationalrat stimmte nicht im Sinne des Bundesrats. Es sei etwa nicht klar, was alles unter technische Instrumente falle, zitiert Parlament.ch Sozialminister Alain Berset. So könnten auch Drohnen zum Einsatz kommen.

Ein Rechtsstaat wie die Schweiz sollte jegliche Überwachungsexzesse vermeiden, mahnte Berset. Die unterlegene Minderheit im Nationalrat argumentierte ähnlich. "Wir sind drauf und dran, unsere Privatsphäre zu opfern", sagte Silvia Schenker (SP/BS). Das stehe in keinem Verhältnis zu dem, was zu gewinnen sei.

Die Überwachung sei jedoch im öffentlichen Interesse, so die Argumente der bürgerlichen Mehrheit. Nur so könne Missbrauch aufgedeckt werden.

Letzte Uneinigkeit zwischen National- und Ständerat

Die Zustimmung des Ständerats lag bereits vor. In einem Punkt sind sich die beiden Räte jedoch uneinig, weswegen das Geschäft nun zurück an den Ständerat geht. Der Ständerat plädiert dafür, dass lediglich Personen mit Direktionsfunktion eine Überwachung anordnen dürfen. Der Nationalrat will dies auch anderen Personen erlauben.

Das Gesetz gehe auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurück, schreibt Parlament.ch. Gemäss diesem fehlt in der Schweiz eine klare gesetzliche Grundlage zur Überwachung von Versicherten.

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