Neue Batterieverordnung

Update: EU will alle Akkus austauschbar machen

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von René Jaun und Yannick Züllig und jor, tme

Der Umweltrat der EU hat den Entwurf einer neuen Batterieverordnung vorgelegt. Laut diesem sollen Akkus in Geräten wie Handys leichter ausgetauscht werden können. Geplant ist auch die Einführung eines Batteriepasses.

(Source: Roberto Sorin / Unsplash.com)
(Source: Roberto Sorin / Unsplash.com)

Update vom 13.12.22: Das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich auf einen Deal für eine neue Batterieverordnung geeignet. Wie der Staatenverbund mitteilt, müssen Akkus in Geräten wie Handys und Laptops in der EU künftig von Privatpersonen selbst ausgetauscht und ersetzt werden können.

Bis die Regeln für den Austausch von Akkus gelten, dauert es dreieinhalb Jahre ab Inkrafttreten des neuen EU-Gesetzes. Zunächst muss dies jedoch noch formell vom Parlament und den EU-Ländern akzeptiert werden.

Teil der neuen Verordnung ist auch der "Batteriepass" für LMT-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und EV-Batterien. Darin werden das Batteriemodell sowie spezifische Informationen über die einzelne Batterie und ihre Verwendung eingetragen. Um die Verbraucher besser zu informieren, werden kleinere Batterien mit Etiketten und QR-Codes versehen, die Informationen über ihre Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung sowie das Symbol für die getrennte Sammlung enthalten.

Originalmeldung vom 23.03.2022: EU-Umweltrat fordert leicht austauschbare Batterien

Geht es nach dem Willen des EU-Umweltrates, ist die Zeit fest verbauter Akkus bald vorbei. Der Rat hat unlängst den Entwurf einer neuen Batterieverordnung vorgelegt. Dieser soll die Austauschbarkeit von Batterien verbessern, wie es in einer Mitteilung des deutschen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz heisst.

Konkret sollen Batterien, deren Lebensdauer kürzer ist als die Lebensdauer des Produkts, in das sie eingebaut sind, durch die Endnutzerinnen und Endnutzern oder durch unabhängige Reparaturbetriebe grundsätzlich austauschbar sein. Diese Regel gilt für Geräte wie Smartphones oder Tablets, aber auch für leichte Verkehrsmittel (LMT) wie E-Bikes. Die Sammelquoten für Gerätebatterien sollen sukzessive auf 70 Prozent und für LMT-Batterien auf 54 Prozent steigen.

Performanceklassen und Sorgfaltspflicht

Die Batterieverordnung sei eine wegweisende Neuerung im EU-Binnenmarkt, weil sie erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus nehme. Um die negativen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren, soll etwa der CO2-Fussabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge (Traktionsbatterien) und Industriebatterien ausgewiesen werden. Zusätzlich werden Performanceklassen und Grenzwerte für diese Batterien eingeführt. Weiter sieht die neue Batterieverordnung eine Rezyklateinsatzquote für grosse Traktions- und Industriebatterien vor. Das bedeutet, dass eine bestimmte Mindestmenge an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel bei der Neuproduktion von Batterien eingesetzt werden muss.

Schliesslich sieht das Gesetz auch die Schaffung eines Batteriepasses vor. Darin sollen wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien zusammengeführt werden. Es wäre der erste digitale Produktpass innerhalb der EU, merkt die Umweltbehörde an.

Der Vorschlag des EU-Umweltrats kommt kurze Zeit nach einer Abstimmung im europäischen Parlament. Dieses stimmte für höhere Sammelziele und strengere Recyclingvorgaben, wie "tagesschau.de" berichtet. Als nächstes soll im sogenannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zeitnah eine finale Einigung erzielt werden. "ICT-Channel" schreibt, das Gesetz könnte bereits 2024 in Kraft treten.

Übrigens: An der University of Texas haben Forschende letztes Jahr eine Batterie auf Natriumbasis entwickelt. Sie soll umweltfreundlicher, günstiger und auch schneller aufladbar sein als bisherige Lithium-Ionen-Akkus. Mehr dazu lesen Sie hier.

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