Privacy Shield 2.0

EU veröffentlicht Entwurf für Datenschutz-Abkommen mit den USA

Uhr
von Yannick Chavanne und Übersetzt von René Jaun, tme

Die Europäische Kommission hat den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für den Datenaustausch mit den USA veröffentlicht. Sie ist der Ansicht, dass der neue Rechtsrahmen der USA vergleichbare Garantien wie die der EU bietet. Dies bleibt nicht unwidersprochen.

(Source: Juliana Kozoski / Unsplash)
(Source: Juliana Kozoski / Unsplash)

Die EU treibt den Nachfolger des für ungültig erklärten "Privacy Shield" voran. Nachdem die USA im Oktober 2022 ein Dekret für ein neues Datenschutzabkommen zwischen den USA und der EU unterzeichnete, hat die Europäische Kommission nun den Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für einen sicheren Datenverkehr mit den USA vorgelegt.

In ihrer Pressemitteilung erklärt die EU-Institution, dass sie nach der Bewertung des US-amerikanischen Rechtsrahmens zu dem Schluss kommt, dass er "Garantien bietet, die mit denen der EU vergleichbar sind". Dabei bezieht sie sich auf die seit der Unterzeichnung des Dekrets von den USA erlassenen Verordnungen. Deren Ziel sei es, den sicheren Datenverkehr zu erleichtern und die Bedenken auszuräumen, die der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) bei der Ungültigkeitserklärung des Privacy Shield (Schrems-II-Entscheidung) geäussert hat. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass es verbindliche Garantien gibt, die den Zugriff auf Daten auf US-Seite auf das Mass beschränken, das zum Schutz der nationalen Sicherheit notwendig und verhältnismässig ist. Aber auch die Einrichtung eines Gerichts, das unabhängig und unparteiisch ist, um Beschwerden zu bearbeiten.

Anders sieht dies der Aktivist Max Schrems, der für die Gerichtsverfahren verantwortlich ist, die die zur Ungültigkeit von Safe Harbor und Privacy Shield führten. Auf dem Blog der Organisation Noyb hatte er bereits die Verordnungen der USA kritisiert. Nun bekräftigt er seine Zweifel: "Da sich der Entscheidungsentwurf auf die bekannte Exekutivverordnung stützt, kann ich nicht erkennen, wie diese einer Anfechtung vor dem Gerichtshof standhalten könnte. Es hat den Anschein, dass die Europäische Kommission immer wieder ähnliche Entscheidungen erlässt - unter eklatanter Verletzung unserer Grundrechte."

Webcode
DPF8_277349