Verwaltungsgericht stoppt IAM-Beschaffung des Kantonsspitals Aarau
Das Kantonsspital Aarau hat sich bei der Beschaffung einer IAM-Lösung mehrere Fehler geleistet. Das Verwaltungsgericht kritisiert mangelnde Transparenz und hebt die Vergabe auf. Das Spital muss die Offerten nun entweder neu bewerten oder den Ausschreibungsprozess wiederholen.
Das Kantonsspital Aarau (KSA) hat vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage kassiert. Das Spital will eine neue Lösung für Identity & Access Management (IAM) beschaffen, leistete sich im Rahmen der öffentlichen Vergabe jedoch mehrere Patzer, wie die "Aargauer Zeitung" unter Berufung auf ein rechtskräftiges Verwaltungsgerichtsurteil berichtet. Demnach muss sich das Spital den Vorwurf der Intransparenz gefallen lassen.
Nach der öffentlichen Ausschreibung hatte das KSA sechs Angebote mit Preisen zwischen knapp 1,29 Millionen und rund 2,51 Millionen Franken erhalten. Den Zuschlag erhielt die Firma Deron IDM Consulting mit Sitz in Opfikon. Der Aarauer IAM-Anbieter Itsense, der auf dem letzten Platz gelandet war, reichte eine Beschwerde ein und machte drei Argumente geltend: Erstens habe die Siegerfirma schon in der Vorbereitung der öffentlichen Ausschreibung mit dem KSA zusammengearbeitet - folglich hätte man sie vom Wettbewerb ausschliessen müssen. Zweitens habe die Siegerfirma ihre Offerte nicht korrekt eingereicht und drittens seien der Beschwerdeführerin bei der Bewertung des Angebots zu viele Punkte abgezogen worden.
Vorwurf: Insiderwissen
In allen drei Punkten gab das Verwaltungsgericht der Verliererfirma Recht. Die Siegerfirma müsse wegen unzulässiger Vorbefassung von der Vergabe ausgeschlossen werden und das KSA habe im Rahmen der Vergabe intransparent gehandelt. Die Bewertung der Zuschlagskriterien entspreche zum Teil "nicht den Anforderungen an eine objektive und nachvollziehbare Bewertung".
Die Verliererfirma hatte zwar das teuerste Angebot eingereicht und deswegen vor allem beim Kriterium "Preis" sehr viele Punkte verloren. Sie argumentiert jedoch, dass sie "auch tiefer offeriert hätte", wenn sie das "Insiderwissen" der Siegerfirma gehabt hätte, wie die "Aargauer Zeitung" weiter schreibt.
Das Verwaltungsgericht hob den "rechtswidrig erteilten Zuschlag" auf. Das KSA muss die eingegangenen Offerten nun entweder neu beurteilen, allerdings unter Ausschluss der Siegerfirma, oder die Beschaffung neu ausschreiben, falls keine rechtskonforme Neubewertung möglich ist.
Das Waadtländer Universitätsspital muss übrigens die Beschaffung eines neuen Klinikinformationssystems aufgrund einer Beschwerde aussetzen. Die Ausschreibung soll dem Vorwurf nach auf den US-Anbieter Epic zugeschnitten sein - auch beim Unispital Zürich sorgt die mögliche Wahl von Epic für Zoff. Lesen Sie hier mehr dazu.
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