Finanzkontrolle warnt vor riskanter EPD-Revision
Dass der Bund das elektronische Patientendossier überarbeiten will, lobt die Eidgenössische Finanzkontrolle. In ihrem Prüfbericht stellt sie aber auch fest, dass in den Unterlagen zur Gesetzesrevision noch wesentliche Aussagen fehlten. Der Bund hat bereits nachgebessert.

"Das elektronische Patientendossier (EPD) ist noch nicht erfolgreich eingeführt" – Diese Feststellung äussert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem unlängst veröffentlichten Prüfbericht. Darin fasst sie ihre Untersuchung der Weiterentwicklung des EPDs zusammen.
Wesentliche aussagen fehlen
Das eine Revision des EPD-Gesetzes (EPDG) nötig ist, stellte der Bundesrat bereits vor ein paar Jahren fest. Der neue Gesetzesvorschlag durchlief bereits die Vernehmlassung, wurde dann vom Bundesrat überarbeitet und sollte dann in die Ämterkonsultation und ins Parlament weitergereicht werden.
Doch zum Zeitpunkt der Ämterkonsultation – durchgeführt im Januar 2025 – waren die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Verfügung gestellten Unterlagen offenbar mangelhaft, wie die EFK kritisiert: "Wesentliche Aussagen fehlten, damit die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahmen und die Auswirkungen auf das Gesundheitswesen beurteilt werden können", heisst es in der Zusammenfassung des Berichts. Zu den vom Bundesamt genannten Kosten schreibt die Prüfstelle etwa:
"Das BAG hatte die Mehraufwände nur exemplarisch schätzen lassen, etwa die jährlichen Mehraufwände bei den 17'500 ambulanten Ärztinnen und Ärzten. Diese liegen jährlich insgesamt zwischen 5 und 350 Millionen Franken. Die erhebliche Bandbreite zeigt die grosse Unsicherheit bei den Kostenfolgen. Für viele andere Arten der rund 55'000 betroffenen Gesundheitseinrichtungen fehlten Aufwandschätzungen sogar vollständig."
Nutzen, Datenschutz, Infrastruktur
Ferner habe das BAG "grundsätzlich nicht aufgezeigt", welcher konkrete Nutzen aufgrund von welchen Wirkungen durch die verschiedenen Massnahmen erreicht werden solle.
"Ohne weitere Präzisierung zu Kosten und Nutzen verfügen weder Bundesrat noch Parlament über die relevanten Informationen, um über die Revision zu entscheiden", urteilt die EFK. Werde das vorhaben ohne weitere Konkretisierung weiter vorangetrieben, sei das mit diversen Risiken verbunden, findet die Prüfstelle, nämlich: "eine zu teure Übergangslösung und statt einem Beitrag zur Reduktion der Gesundheitskosten erhebliche Mehraufwände in den Gesundheitseinrichtungen". Kurz erwähnt sie auch das E-Health-Programm Digisanté und warnt vor möglicherweise inkompatiblen Systemen.
BAG: "Bereits überholt"
Zusammen mit dem Prüfbericht veröffentlicht der Bund eine Stellungnahme des BAG vom September 2025. Darin hält das Bundesamt fest, diverse Feststellungen der EFK seien durch die seither erfolgte Projektentwicklung bereits überholt.
In der neuen Botschaft seien die von der EFK bemängelten fehlenden Konkretisierungen zu Nutzen und Wirkung des EPD klar dargelegt. Ebenso seien die Verantwortlichkeiten präzisiert worden.
Weitere Schwächen der Vorlage waren zum Zeitpunkt der Ämterkonsultation im Januar 2025 beim Datenschutz und der Datensicherheit sowie der Ausgestaltung der geplanten zentralen Infrastruktur zu finden, wie die EFK weiter schreibt. So führe der Anschluss aller ambulanten Leistungserbringenden und der Zugriff von Gesundheitsanwendungen auf das EPD zu einer viel grösseren Angriffsfläche. Cyberangriffe würden zudem attraktiver, wenn hoch-sensiblen Daten in grosser Menge an einem Ort vorhanden sind und daraus ergäben sich neue Sicherheitsanforderungen. Doch bezüglich Konzeption und Architektur der Infrastruktur sowie klarer Verantwortlichkeiten seien "viele Fragen offen".
Auch hier hat das BAG nachgebessert: "Hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit wird in der Botschaft unmissverständlich festgehalten, dass die Infrastruktur als Schutzobjekt des Bundes gilt und den strengen Anforderungen des Informationssicherheitsgesetzes unterliegt", schreibt die Behörde.
EFK mit Verbesserungen zufrieden
Eigentlich hätte der Bundesrat im April 2025 die EPD-Gesetzesrevision beschliessen sollen. Das Departement für das Innere (EDI) verschob dies aber auf November 2025. Die EFK räumt ein, dass das BAG aufgrund des ursprünglich sehr engen Zeitrahmens nicht sämtliche Details abklären und Grundlagen und Konzepte ausarbeiten konnte. Die Prüfstelle begrüsst darum die Verschiebung des Beschlusses und merkt an: "Offen bleibt, ob das ausreichend Gelegenheit gibt, die Vorlagen für Bundesrat und Parlament zu schärfen."
Die Finanzkontrolle sieht nun das BAG in der Pflicht. Es müsse das weitere vorgehen anpassen und künftig "alle direkt betroffenen Akteurinnen und Akteure einbeziehen, koordinieren und für diese die notwendigen Vorgaben erarbeiten". Damit das klappt, müsse das Bundesamt "eine angemessene Projektorganisation aufbauen". Ohne diese sei eine geordnete und zielführende Umsetzung nicht sichergestellt.
Auch in diesem Punkt beruhigt das BAG: Die Frage der Projektorganisation sei schon Ende 2024 geklärt worden, schreibt das Amt.
Im Juli 2025 führte das BAG eine neue Ämterkonsultation durch. Die EFK bestätigte in ihrer Rückmeldung ausdrücklich die deutlich verbesserte Qualität der Unterlagen hinsichtlich Aussagekraft, Transparenz und Nachvollziehbarkeit und regte lediglich "punktuellen Anpassungsbedarf an". Und auch diese Anpassungen seien in der Zwischenzeit vorgenommen worden.
Und wie geht es dem EPD aktuell? "Per Ende August 2025 wurden in der Schweiz bisher 121’332 EPD eröffnet", teilt die Koordinationsstelle E-Health-Suisse auf ihrer Website mit.
Sang-Il Kim war der erste BAG-Verantwortliche für Digitale Transformation. Inzwischen ist er bei der Berner Fachhochschule tätig, beschäftigt sich aber weiterhin mit dem EPD. Was er von der geplanten Revision hält und was er sich im E-Health-Bereich wünscht, erfahren Sie im Netzwoche-Interview.

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