Europäische Hotels verklagen Onlineplattform Booking.com
Mehrere Tausend Hotels – darunter auch viele aus der Schweiz - haben in Amsterdam Klage gegen Booking.com eingereicht. Die Online-Buchungsplattform wandte lange Zeit inzwischen verbotene Paritätsklauseln an. Dafür fordern die Hotels nun Schadenersatz.
Booking.com soll Hotels für seine restriktive Preispolitik entschädigen. Das fordern Tausende europäische Hotels, angeführt vom Gastgewerbe-Dachverband Hotrec. Auch viele Hotels aus der Schweiz beteiligen sich an der in Amsterdam eingereichten Klage, wie der hiesige Verband Hotelleriesuisse mitteilt.
Im Zentrum der Klage stehen die sogenannten Paritätsklauseln. Das Online-Buchungsportal untersagte es Beherbergungsbetrieben damit, Zimmer auf anderen Vertriebskanälen, einschliesslich der eigenen Website, zu günstigeren Konditionen anzubieten als auf Booking.com, wie Hotelleriesuisse schreibt. Ziel der Klage sei es nun, Schadenersatz für die in diesem Zusammenhang bezahlten, mutmasslich überhöhten Kommissionen einzufordern.
In vielen europäischen Ländern seien Paritätsklauseln wettbewerbswidrig, wie Hotelleriesuisse weiter schreibt. Das gilt auch für die Schweiz. Das entsprechende Gesetz wird mitunter auch "Lex Booking" genannt und trat Ende 2022 in Kraft. Schon einige Jahre davor befasste sich die hiesige Wettbewerbskommission mit den Verträgen der Buchungsportale.
In der Mitteilung zur neuen Klage verweist Hotelleriesuisse unter anderem auf ein Urteil des Deutschen Landgerichts Berlin. Es verpflichtete Booking.com Ende 2025 aufgrund der Verwendung von Paritätsklauseln zu Schadenersatz und stellte fest, dass die Klauseln gegen das EU-Kartellrecht verstossen.
Übrigens lancierten hiesige Hotels als weitere Reaktion auf internationale Buchungsportale eine eigene Onlineplattform. Ziel war, "einen eigenen Marktplatz mit möglichst vielen und vielfältigen Angeboten" zu schaffen, wie Sie hier lesen können.
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