Weko untersucht mögliche Absprachen in der Onlinewerbung
Die Weko leitet zwei Untersuchungen zur Online-Werbepraxis ein. Im Zentrum der Prüfungen stehen Reiseportale und Betreiber von Online-Casinos. Sie könnten mit mutmasslichen Absprachen die Ergebnisse von Suchmaschinen beeinflusst haben.
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat zwei Untersuchungen zu Werbepraktiken im Zusammenhang mit Suchmaschinen eingeleitet. Im Zentrum stehen Unternehmen aus der Reisebranche sowie Betreiber von Online-Casinos. Grund für die Untersuchungen ist der Verdacht auf Absprachen zwischen Unternehmen zur Einschränkung des Wettbewerbs mittels "Keyword-Bidding". So heisst der Mechanismus, bei dem Suchmaschinenanbieter Werbeplätze für bestimmte Suchbegriffe im Auktionsverfahren vergeben.
Laut Informationen aus Selbstanzeigen hätten mehrere Akteure darauf verzichtet, auf Begriffe zu bieten, die mit Marken von Wettbewerbern in Verbindung stehen, teilt die Weko mit. Eine solche Praxis könnte die den Internetnutzern angezeigten Ergebnisse verfälschen, den Vergleich der Angebote erschweren und den Wettbewerb einschränken.
Das erste Verfahren richtet sich gegen drei in der Schweiz tätige Pauschalreiseveranstalter, während das zweite fast alle Online-Casinos des Landes betrifft. Die Weko weist darauf hin, dass für die betroffenen Unternehmen die Unschuldsvermutung gilt.
Lesen Sie auch: Tech-Riese Microsoft hat unlängst die Abopreise seiner Officelösung Microsoft 365 erhöht. Dies rief Anfang 2026 die Wettbewerbskommission auf den Plan. In einer Vorabklärung prüft die Behörde, ob die Preiserhöhungen Hinweise auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen darstellen.
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