Keine Papierpost mehr nötig

Bund digitalisiert ordentliche Einbürgerungsverfahren

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von Alexia Muanza und Übersetzung: René Jaun, nki, jor

Mit zwei Verordnungsänderungen ermöglicht der Bundesrat den digitalen Datenaustausch im Zusammenhang mit Gesuchen um ordentliche Einbürgerung. Künftig können die Kantone die entsprechenden Akten über ein zentrales Migrationsinformationssystem an das Staatssekretariat für Migration übermitteln, anstatt den Postweg zu nutzen.

(Source: John / AdobeStock))
(Source: John / AdobeStock))

Die Verfahren der ordentlichen Einbürgerung werden weiter digitalisiert. Der Bundesrat hat dafür ein paar Verordnungsänderungen verabschiedet. Sie ermöglichen es den zuständigen kantonalen Behörden, die Dossiers über das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS) an das Staatssekretariat für Migration (SEM) zu übermitteln, wie die Regierung in einer Mitteilung bekannt gibt. Aktuell erfolgt diese Datenübermittlung noch auf dem Postweg.

Das SEM kann anschliessend seinen Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung ebenfalls im zentralen System mitteilen. Die Reform sieht zudem die Schaffung neuer Datenfelder in ZEMIS sowie die Vergabe zusätzlicher Online-Erfassungsrechte an die kantonalen Behörden vor.

Auch die Bürgerrechtsverordnung wird angepasst. Sie präzisiert den Inhalt des Untersuchungsberichts, der von der kantonalen Behörde erstellt wird. Dieser muss insbesondere die Identitätsangaben der gesuchstellenden Person, ihre AHV-Nummer oder, falls diese nicht vorhanden ist, ihre persönliche Nummer in ZEMIS sowie aktuelle Informationen zur Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen enthalten. Genannt werden unter anderem die Art der Aufenthaltsbewilligung, die Dauer des Aufenthalts in der Schweiz, die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Sprachkompetenzen, die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung sowie die Förderung der Integration der Familienmitglieder.

Das Projekt ist Teil des laufenden Informatikprogramms "Erneuerung ZEMIS", das eine umfassendere Digitalisierung der Prozesse rund um das zentrale Migrationsinformationssystem vorsieht. Dieses Programm wurde 2025 nach einem starken Kostenanstieg und einer Überarbeitung des Zeitplans neu bewertet.

Die Änderungen treten am 1. August 2026 in Kraft. Anschliessend wird mit mehreren Kantonen eine Pilotphase durchgeführt, bevor die weiteren kantonalen Behörden schrittweise an das System angeschlossen werden.
 

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