Bakom stoppt SRG
Das Bundesamt für Kommunikation hat der SRG untersagt, sich am Joint Venture von Swisscom und Ringier zu beteiligen. Das Verbot gilt bis 31. März 2016.
Am Mittwochmorgen hatte die Wettbewerbskommunikation die Zusammenarbeit von SRG, Swisscom und Ringier gutgeheissen. Die drei dürften gemeinsam Werbung verkaufen, hiess es.
Aus dem Dreiergespann wird jedoch vorerst nichts. Das Bundesamt für Kommunikation hat der SRG ein Verbot ausgesprochen. "Die SRG darf noch nicht von den neuen Werbemöglichkeiten des Joint Ventures mit Swisscom und Ringier profitieren", heisst es in einer Mitteilung von Mittwochnachmittag.
Das Verbot gelte bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens des Bakom und spätestens bis zum 31. März 2016. Im Aufsichtsverfahren prüfe das Bakom insbesondere, ob das von der SRG mitgetragene Joint Venture die Erfüllung des Programmauftrags der SRG beeinträchtige.
Das Bakom behält sich vor, dem Uvek konkrete Auflagen an die SRG vorzuschlagen.
Mit dem Verbot will das Bakom nach eigenen Angaben die laufende Prüfung sicherstellen, ohne vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Die SRG habe wiederum die Möglichkeit, das Verbot beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.
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