Economiesuisse zur URG-Revision

"DNS-Sperren sind quasi eine Internetzensur"

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Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes sollen Rechteinhaber besser geschützt werden. Wie bewertet Economiesuisse die Revision? Thomas Pletscher, Leiter Wettbewerb und Regulatorisches beim Wirtschaftsverband, nimmt Stellung.

Thomas Pletscher, Leiter Wettbewerb & Regulatorisches, Mitglied der Geschäftsleitung, Economiesuisse. (Quelle: Economiesuisse)
Thomas Pletscher, Leiter Wettbewerb & Regulatorisches, Mitglied der Geschäftsleitung, Economiesuisse. (Quelle: Economiesuisse)

Inwieweit reichen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus?

Thomas Pletscher: Das Internet ist eine zentrale Infrastruktur der Wirtschaft. Entsprechend müssen Regulierungen stets aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive und nicht aus Einzelverpflichtungen betrachtet werden. Schutz-, Durchsetzungs- und Kommunikationsinteressen müssen in eine Balance gebracht werden. Daran messen wir alle Vorlagen, ob sie als Gesetze oder Selbstregulierung formuliert sind. Selbstregulierungen können rascher angepasst werden und sind oft praktischer ausgerichtet als Gesetze. Aber sie können nicht immer die nötige Ausgewogenheit und Rechtssicherheit schaffen. Im Zweifelsfall muss der Funktionsfähigkeit des Internets Vorrang zukommen.

Wie bewerten Sie den Code of Conduct des Branchenverbands Simsa?

Die Hosting-Provider haben mit dem im Februar 2013 in Kraft getretenen „Code of Conduct Hosting“ der Swiss Internet Industry Association (Simsa) eine freiwillige Branchenvereinbarung getroffen. Diese wird erfolgreich angewendet, und Urheberrechtsverletzungen werden nicht toleriert. Werden Hosting-Providern Verstösse gemeldet, haben diese auch eine vertragliche Grundlage für eine Intervention bei ihren Kunden. Das eigentliche Problem sind vielmehr vereinzelte schwarze Schafe, die sich keiner Selbstregulierung anschliessen. Access-Provider müssen das Fernmeldegeheimnis und andere verfassungsmässig garantierte Rechte wahren. Das kann durch eine Selbstregulierung nicht aufgehoben werden. In jedem Fall muss die Verhältnismässigkeit der Regulierung gewahrt sein.

Sollte der Bund für die Kosten der angeordneten Massnahmen aufkommen?

Die Diskussion dazu läuft. Vom Grundsatz her sollen Private für Sondervorkehrungen für Staatsaufgaben entschädigt werden. Die Kosten sollen dabei im Prinzip von denjenigen getragen werden, welche die Massnahmen zur Durchsetzung ihrer spezifischen Rechte in Anspruch nehmen.

Gemäss dem aktuellen Entwurf für die Revision des Urheberrechts könnte eine Partei etwa die Verletzung des Persönlichkeitsrechts geltend machen, ohne dass dies überprüft wird, und damit die Sperrung einer Website erwirken. Welche Folgen könnte dies für Anbieter kommerzieller Inhalte, etwa für Webshop-Betreiber, nach sich ziehen?

DNS-Sperren sind grundsätzlich sehr problematisch und dürfen nur in Ausnahmefällen als Ultima ratio erfolgen. Sie sind quasi eine Internetzensur. Auch besteht immer die Gefahr, dass mit einer solchen Massnahme auch legale Inhalte einer Seite nicht mehr zugänglich sind (sog. Overblocking) und sie die zentrale Funktionsfähigkeit des Internets infrage stellen. Daher müssen solche Eingriffe auf das absolute Minimum beschränkt werden. Es ist daher folgerichtig und notwendig, dass sich DNS-Sperren – wie sie im Vorentwurf vorgeschlagen werden – nur auf einzelne Seiten beziehen, die in schwerwiegender Weise Urheberrechte missachten, und wenn keine anderen Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung bestehen. Eine Lösung im Urheberrecht darf auch nicht als Präjudiz für andere Rechtsgebiete gewertet werden, da die Verhältnisse immer neu zu prüfen sind.

Mit der Revision dürften viele Webseitenbetreiber in Länder mit einem liberalen Urheberrecht abwandern. Welche Folgen könnte dies für die Schweizer Webwirtschaft haben?

Ob und wie eine Abwanderung stattfindet, ist spekulativ. Mit der Revision soll insbesondere die Wirksamkeit des Urheberrechtsschutzes verbessert werden. Dieses Ziel ist unbestritten. Auch Economiesuisse befürwortet einen angemessenen Schutz von geistigem Eigentum. In der Schweiz wird der Download von Inhalten als zulässiger Privatgebrauch gewertet. Hier drängt sich keine Veränderung auf, zumal auch kollektive Tarife etwa für Speichernutzungen bestehen. Mit den verbreiteten Streaming-Diensten verändert sich auch das Nutzerverhalten. Mit dem "Logistep-Entscheid" ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen erschwert, nach Urheberrechtsverletzungen zu forschen. Das Anliegen der Unterhaltungsindustrie, Zugriffe auf illegale Quellen zu verhindern, ist daher legitim. Mit der vorgeschlagenen Revision wird das Urheberrechtsumfeld aber nicht generell „unliberaler oder liberaler“. Der Standort Schweiz ist deshalb stark, weil man bislang nicht in eine Regulierungshektik verfallen ist. Das würde Unternehmen aus einem Land vertreiben. Und das wollen wir nicht.

Seit Jahren versuchen Schweizer Anbieter von Rechenzentren die Schweiz als sicheren Hafen für Daten und Websites zu positionieren. Wäre das mit der URG-Revision vorbei?

Die Schweiz ist aufgrund ihres generellen rechtsstaatlichen Systems, ihrer gesellschaftlichen Stabilität, ihrer – im Vergleich zum Ausland – immer noch gemässigten Regulierungshaltung und ihres hohen Datenschutzniveaus ein sicherer Datenstandort. Auf dieses Prädikat hat die Revision des Urheberrechts keinen Einfluss. Die Schweiz ist eine Insel für legale Aktivitäten und kein Piratenhafen.

Das Web und seine Wirtschaftsteilnehmer leben vom Austausch und der Zusammenarbeit. Oft liegen die Inhalte einer Website auf verschiedenen Servern, etwa bei Amazon im Ausland und bei Green.ch in der Schweiz. Sind da die Vorschläge der Urheberrechtsrevision nicht anachronistisch?

Die Vorschläge zielen auf einen Interessenausgleich aller Beteiligten ab. Die Stossrichtung scheint uns richtig, wobei der Teufel im Detail steckt. Wichtig ist, dass die Massnahmen in der Praxis tatsächlich zu einem wirksameren Schutz von Urheberrechten führen und verhältnismässig sind. Einige der Regulierungsvorschläge werfen derzeit mehr Fragen auf, als dass sie Antworten liefern. Hier wird es einer Überarbeitung bedürfen.

Welche Erwartungen haben Sie an die Revision des Urheberrechtsgesetzes, und wie wollen Sie sich für Ihre Anliegen starkmachen?

Economiesuisse setzt sich generell für einen angemessenen Schutz von geistigem Eigentum und damit auch des Urheberrechts ein. Daher ist die Stossrichtung der Revision grundsätzlich zu begrüssen. Bei den vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sollte der Gesetzesvorschlag aber teilweise überarbeitet werden.

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