Antwort auf Interpellation

Bundesrat warnt vor sozialen Netzwerken und Cloud Computing

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Wie können Personendaten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in den Händen amerikanischer Unternehmen geschützt werden? Diese Frage stellte SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab an den Bundesrat. Dieser hat nun geantwortet: Eigentlich gar nicht, sagt die Regierung sinngemäss.

(Quelle: sxc.hu)
(Quelle: sxc.hu)

In einer Interpellation hat SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab dem Bundesrat folgende Frage gestellt: "Wie können Personendaten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in den Händen amerikanischer Unternehmen geschützt werden?" Die Regierung hat darauf geantwortet: Eine Datenbeschaffung ohne das Wissen der betroffenen Personen gehöre zum modus operandi von Nachrichtendiensten, und Technologien wie Cloud Computing würden neue Überwachungsmöglichkeiten von Bürgern durch ausländische Behörden schaffen. Und diese hätten womöglich nicht dieselbe Auffassung von Datenschutz oder den Aufgaben eines Nachrichtendienstes wie die Schweiz, heisst es im Statement.

Soziale Netzwerke und ihre Risiken

Schwaab fragte auch, ob der Bundesrat die Auswirkungen des Foreign Intelligence and Surveillance Acts (FISA) kenne. Dieser ermögliche nämlich die Herausgabe von Daten von Unternehmen wie Google, Facebook oder Twitter an US-Behörden. Man sei sich dessen bewusst, antwortet der Bundesrat. Es seien aber keine Fälle bekannt, in denen die Persönlichkeitsrechte von Schweizer Bürgern auf Basis des FISA verletzt worden seien. "Wer soziale Netzwerke benutzt, muss sich der damit verbundenen Risiken bewusst sein", so der Bundesrat weiter. Es obliege eben jedem Einzelnen, die Risiken richtig einzuschätzen.

In der Schweiz befasse sich der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) mit solchen Fällen. Das dies effektiv sein könne, habe der Fall Google Street View bewiesen.

Kaum Handlungsspielraum für die Schweiz

Der Handlungsspielraum der Schweiz sei bei Datenschutzverletzungen durch ausländische Unternehmen, die keinen Sitz in der Schweiz haben, begrenzt. Aufgrund des Territorialitätsprinzips könnten Verletzungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz nur geahndet werden, wenn ein genügender Anknüpfungspunkt zur Schweiz bestehe. Bei Google Street View sei dies der Fall gewesen, führt der Bundesrat aus.

Die Regierung schliesse die Möglichkeit nicht aus, mit bestimmten Staaten bilaterale oder multilaterale Abkommen zu treffen, die solche Datenschutzverletzungen verhindern sollen. In diesem Zusammenhang verweist der Bundesrat auf das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA.

Schweizer können klagen

Ob Unternehmen wie Google, Facebook oder Twitter Daten von Schweizer Bürgern an Dritte weitergeben könnten, werde in Geschäftsbedingungen geregelt. Diese seien als Konsumentenverträge zwischen Nutzer und Anbieter zu werten und damit zwingend dem Schweizer Recht unterstellt. Das schliesse aber nicht aus, dass sich der Anbieter "in geeigneter Form" die Weitergabe von Daten an Dritte vorbehalte, so der Bundesrat.

Bei Vertragsverletzungen könnten Nutzer in der Schweiz klagen. Ob die Urteile gegen ausländische Anbieter aber auch vollstreckbar seien, sei von unterschiedlichen Faktoren abhängig - und diese könne die Schweiz kaum beeinflussen, erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Im Rahmen der Arbeiten zur Revision des Bundesgesetzes über den Datenschutz werde die Regierung nun prüfen, ob das geltende Recht in diesem Bereich ausreiche oder nicht, verspricht der Bundesrat.

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