Amazon löst sich von Preis-Restriktionen
Amazon hat auf Druck des deutschen Kartellamts seine AGBs geändert. Verkäufer müssen nicht mehr ihr günstigstes Angebot auf Amazon platzieren.
Amazon hat seine Geschäftsbedingungen geändert. Verkäufer müssen nicht mehr das günstigste Angebot bei Amazon online stellen, wie das deutsche Kartellamt mitteilt. Das gleiche Angebot können sie neu günstiger auf anderen Plattformen wie etwa E-Bay, Ricardo oder im eigenen Onlineshop anbieten.
Nachdem das Kartellamt in Bonn ein Verfahren eingeleitet hatte, gab Amazon offenbar klein bei. Kartellamtspräsident Andreas Mundt begründet die Eröffnung des Verfahrens damit, dass Amazon mit der sogenannten Preisparitätsklausel gegen das allgemeine Kartellverbot verstossen könne. Für einen Teil der Händler seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits geändert worden. Ob dies jedoch ausreicht für ein Einstellen des Verfahrens wird sich noch zeigen, Mundt zufolge wird dies nun geprüft.

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