Nur bei Telefon- und Haustürgeschäften

Nationalrat lehnt Online-Widerrufsrecht ab

Uhr | Updated
von Coen Kaat

Der Nationalrat hat eine Erweiterung des allgemeinen Widerrufsrechts auf Online-Einkäufe abgelehnt. Ein bürgerliches Mehr im Rat will das Recht jedoch auf Telefongeschäfte ausdehnen.

Nationalrat lehnt Online-Widerrufsrecht ab. (Quelle: www.parlament.ch)
Nationalrat lehnt Online-Widerrufsrecht ab. (Quelle: www.parlament.ch)

Der Nationalrat hat über Schutzmassnahmen für Kunden von Online-Portalen entschieden. Zur Debatte stand eine Erweiterung des aktuellen Widerrufsrechts bei Haustürgeschäften auf Waren, die Kunden über das Telefon oder online erworben haben.

Der Nationalrat lehnte nun allerdings die Erweiterung mit 95 zu 84 Stimmen ab, teilte das Parlament mit. Ein bürgerliches Mehr von Delegierten der SVP, FDP, BDP und CVP stemmten sich gegen die Ideen des Ständerats, der sich für zusätzliche Schutzmassnahmen von Onlinekäufern stark machte.

Zusätzliche Auflagen bei Elektrogeräte

Der Nationalrat will das Widerrufsrecht lediglich auf Einkäufe durch Telefongespräche ausdehnen. Der Nationalrat stimmte auch einer Verlängerung des Rechts in beiden Bereichen auf 14 Tage zu. Ein unzufriedener Käufer kann jedoch erst vom Vertrag zurücktreten, wenn der Warenwert 200 Franken übersteigt.

Bei Elektrogeräten gilt eine weitere Regelung: Wenn ein Käufer die Geräte auspackt oder einschaltet, verfällt sein Widerrufsrecht. Kunden könnten defekte Waren folglich erst nach Erlischen der Umtauschgarantie entdecken.

Onlinehandel unterscheide sich von den anderen

Für eine Mehrheit im Nationalrat existiert ein wesentlicher Unterschied zwischen Telefon- und Haustürgeschäften auf der einen und Onlinegeschäften auf der anderen Seite. Beim Online-Shopping würden Käufer weniger der Gefahr unterliegen, überrumpelt zu werden, erklärte Nationalrat Giovanni Merlini (FDP/TI). Im Internet mache generell der Kunde den ersten Schritt bei einer Kaufabwicklung.

Justizministerin Simonetta Sommaruga hält dies für eine künstliche Unterscheidung, die sich so gar nicht umsetzen lasse. Telefonie und Informatik seien heute gar nicht mehr zu trennen.

Schweiz hinkt der EU hinterher

Schweizer Kunden seien mit der neuen Regelung gegenüber EU-Bürgern benachteiligt. In der EU gilt seit Juni ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. "Wenn ein deutscher oder ein französischer Kunde bei einem Schweizer Händler online etwas bestellt, hat er ein Widerrufsrecht - ein Kunde aus der Schweiz aber nicht", erklärte Sommaruga vergeblich.

Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Bereits 2006 forderte der Ständerat Pierre Bonhôte (SP, NE) mehr Rechte für Kunden bei Telefoneinkäufen, wie die Neue Luzerner Zeitung damals berichtete. Sommaruga versuchte auch bei der Initiative vergeblich, Onlinekäufer mit den gleichen Rechten zu schützen. Der Nationalrat schenkte der Initiative zunächst kaum Gehör. Nach drei Jahren gegenseitiger Änderungen nahmen National- und Ständerat die Initiative 2009 an.

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