Consortiums Vote électronique blitzt beim Bund ab
Auslandschweizer mit Wahlrecht in Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg können bei den Nationalratswahlen elektronisch abstimmen. Erstmals ist E-Voting auch für in der Schweiz wohnhafte Bürger möglich. Andere Kantone scheiterten mit ihrem E-Voting-System.
Der Bundesrat hat die elektronischen Stimmkanäle der Kantone Genf, Luzern, Basel-Stadt und Neuenburg für die kommenden Nationalratswahlen zugelassen. In der Sitzung vom 12. August fiel der Entscheid, wie es in einer Mitteilung heisst. Damit können rund 34'000 Auslandschweizer mit Heimatort in diesen Kantonen ihre Stimme über das Internet abgeben.
Die Abstimmungsmodelle gehören zur sogenannten zweiten Generation. Sie sind individuell verifizierbar, und die Stimmberechtigten können mittels eines persönlichen Codes die richtige Übermittlung überprüfen.
Erstmals können auch in der Schweiz wohnhafte Personen elektronisch wählen. Diese Möglichkeit bekommen 96'000 Stimmberechtigte aus den Kantonen Genf und Neuenburg, teilt der Bund weiter mit.
Negativbescheid für andere E-Voting-Lösung
Keine Genehmigung erhielt das "Consortiums Vote électronique", dem die Kantone Zürich, Glarus, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Thurgau angehören.
Als Begründung nennt der Bundesrat eine "Lücke beim Schutz des Stimmgeheimnisses", die nicht mehr rechtzeitig geschlossen werden könne. Zudem erfülle die Lösung nicht alle Anforderungen der Bundeskanzlei.
Mit dem Entscheid sieht sich der Bundesrat auf seinem Weg in Richtung einer "schrittweisen Einführung der elektronischen Stimmabgabe" bestätigt. Er setze dabei auf das Motto "Sicherheit vor Tempo", heisst es abschliessend.

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