ICTswitzerland und Suissedigital

ICT-Verbände kritisieren Umsetzungsvorschlag für das VÜPF

Uhr

Die Verbände ICTswitzerland und Suissedigital haben zur Vernehmlassung zur Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) Stellung bezogen. Sie kritisieren die Vorlage. Der Bundesrat schiesse über das Ziel hinaus.

(Quelle: Fotolia)
(Quelle: Fotolia)

Am Donnerstag endet die Frist für die Vernehmlassung zur Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF). Unter anderem die Verbände ICTswitzerland und Suissedigital meldeten sich in Mitteilungen zu Wort.

Die Verordnung regelt die Umsetzung des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Vor allem Strafverfolgungsbehörden sollen durch das Gesetz mehr Befugnisse erhalten. Das Gesetz war sehr umstritten, ein Referendum kam aber nicht zustande.

Verbände kritisieren Verordnung

Laut ICTswitzerland schiesse der Verordnungsentwurf "über das Ziel hinaus". "Gleich in mehreren Punkten werden die Überwachungsmöglichkeiten gegenüber dem gesetzlichen Rahmen und im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Rechtsprinzipien wie der Verhältnismässigkeit oder dem Fernmeldegeheimnis ausgedehnt. Hinzu kommt, dass die Verordnung aufgrund unklarer Begriffe und Pflichten erhebliche Rechtsunsicherheit schafft", fasst ICTswitzerland-Geschäftsführer Andreas Kaelin die Kritikpunkte zusammen.

Besondere Kritik formulierte der Verband an sechs Punkten:

  1. Nach Ansicht von ICTswitzerland wird "keine Rechtssicherheit geschaffen". In der Vorlage würden zu schwammige Begriffe verwendet. Auch kritisiert der Verband, dass die Rasterfahndung auf alle Kommunikationsformen ausgeweitet werde. Durch uneinheitliche Begriffsverwendungen würden zudem Unsicherheiten geschaffen.

  2. Einige in der Verordnung geforderten Massnahmen seien in der Praxis nicht zuverlässig umsetzbar. Auch würden dadurch unzuverlässige Informationen erzeugt. Anbieter müssten etwa Angaben über die Netzabdeckung eines WLANs machen können. WLAN-Zugangspunkte könnten technologisch aber nicht exakt verortet werden.

  3. ICTswitzerland befürchtet zudem "innovationshemmende Effekte" für Schweizer Anbieter. So müssten Anbieter etwa bei jedem neuen Produkt nachweisen, dass die Überwachung gewährleistet sei. Laut dem Verband stellt dies Pilotprojekte vor grosse Herausforderungen und hemme deren Entwicklung.

  4. "Das Prinzip der Verhältnismässigkeit wird unzureichend berücksichtigt", schreibt ICTswitzerland weiter. Schweizer Fernmeldeanbieter müssten bei den sogenannten Kopfschaltungen etwa "sämtliche netzexterne ausländische und inländische Dienste in Echtzeit und rückwirkend überwachen". Dies sei mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden.

  5. Auch müssten die Anbieter sehr stark in die Privatsphäre der Kunden eingreifen, was ebenfalls unverhältnismässig sei. Gemäss der Mitteilung müssen Anbieter etwa Daten aus dem Finanzbereich liefern und durch das Fernmeldegesetz geschützte Daten analysieren.

  6. Der Verordnungsentwurf führe zudem zu "unnötigen Eingriffen in die Vertragsfreiheit", schreibt ICTswitzerland abschliessend. Grund sei die Verschärfung der Registrierungs- und Identifikationspflichten bei einem Vertragsabschluss.

Lob für Ausnahme bei kleineren Anbietern

Suissedigital fordert in einer Stellungnahme, dass sich der Bundesrat stärker an die "Vorgaben des Gesetzgebers hält". Zudem müsse die Überwachung praktikabler und konsumentenfreundlicher gestaltet werden.

Laut Simon Osterwalder, Geschäftsführer von Suissedigital, schiesst die Vorlage "über das Ziel hinaus". Für betroffene Unternehmen befürchtet er "erhebliche finanzielle Folgen".

Konkret kritisiert Suissedigital die Ausweitung des Antennensuchlaufs auf WLAN, wie auch eine "Verschärfung der Erfassungs- und Identifikationspflichten bei Vertragsabschlüssen". So müssten etwa alle Neukunden bei Vertragsabschluss einen Pass, eine ID oder einen Ausländerausweis vorweisen.

Lobende Worte findet der Verband für die vorgesehenen Ausnahmen bei kleineren Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 100 Millionen Franken. Diese wären nicht so stark von der Verordnung betroffen.

Webcode
DPF8_47394