5G, Lieferfristen und mehr

Bundesrat überarbeitet Überwachungsgesetz

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von René Jaun und pwo

Der Bundesrat will das Überwachungsgesetz des Post- und Fernmeldeverkehrs anpassen. Er plant unter anderem neue Überwachungstypen aufgrund der 5G-Technologie sowie verkürzte Lieferfristen für Auskünfte. Das neue Regelwerk ist bis zum 23. Mai in Vernehmlassung.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Im Jahr 2018 ist das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft getreten.

Nun will der Bundesrat das Gesetz sowie die dazu gehörenden Verordnungen auf den neuesten Stand bringen. Ziel der vorgeschlagenen Revision sei es, die Fernmeldeüberwachung der technologischen Entwicklung anzupassen, heisst es in einer Mitteilung.

Mehr Zugriffsdaten und genauere Positionsbestimmung

Konkret erfordere die 5G-Technologie zusätzliche Auskunfts- und Überwachungstypen, um die Überwachung auf dem bisherigen Niveau weiterführen zu können. Die neuen Auskunftstypen ermöglichen laut der Mitteilung die "Abfrage längerfristiger und kurzfristiger Identifikatoren, Bestimmung des Zeitpunkts des letzten Zugriffs auf einen E-Mail-Dienst, Auskunft zum letzten Zugriff auf einen anderen Fernmelde- oder abgeleiteten Kommunikationsdienst sowie Bestimmung von Netzwechseln".

Weiter sollen es die Verordnungsänderungen erlauben, die neuen technischen Möglichkeiten der Positionsbestimmung im Mobilfunk zu nutzen, beispielsweise für Notsuchen nach vermissten Personen oder bei Echtzeitüberwachungen. Mit den hierzu neu vorgesehenen Überwachungstypen könne die genaue Position eines Endgeräts bestimmt werden. In der Regel liess sich bisher nur der grobe Standort ermitteln, heisst es in der Mitteilung des Bundesrats.

Weniger Zeit für Auskünfte

Auch die in der Überwachungsverordnung festgelegten Fristen für die Lieferung von Auskünften werden angepasst. Die bisherigen Fristen haben sich für die Strafverfolgungsbehörden als zu lang erwiesen, begründet der Bundesrat die Änderung. Sie werden darum von einem Arbeitstag auf sechs Stunden gekürzt. Für kleinere mitwirkungspflichtige Unternehmen wird die Frist von zwei Arbeitstagen auf einen Arbeitstag herabgesetzt.

Die vorgesehenen Anpassungen der Verordnungen haben aus heutiger Sicht keine erheblichen finanziellen und personellen Auswirkungen auf Bund und Kantone. Der Bundesrat räumt aber ein, dass einzelne Unternehmen voraussichtlich gewisse Investitionen tätigen müssen, um die zusätzlichen Informationen liefern zu können. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai.

Das aktuelle BÜPF sorgt immer wieder für Kontroversen. Die darin definierten Massnahmen sorgten insbesondere bei kleinen Telko-Anbieter für zu hohe Kosten, kritisierten Politiker etwa.

Für einen Gerichtsfall in Zusammenhang mit dem Überwachungsgesetz sorgte Threema. Die Überwachungsbehörde wollte Zugriff auf gewisse Nutzerdaten der Schweizer Messenger-App. Dafür sollte ein Teil der Verschlüsselung ausgehebelt werden. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte dies für rechtswidrig, wie Sie hier lesen können.

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