Sunrise untersagt schriftliche Kündigungen
Sunrise hat seine Kunden informiert, dass ab Ende Mai schriftliche Kündigungen ungültig seien. Das Telekommunikations-Unternehmen will laut Medienmitteilung des Konsumenschutzes "den Kündigungsprozess optimieren" und ändert dafür ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ab Ende Mai sollen alle Sunrise-Kunden mit einem Mobil-, Internet- oder TV-Abo ausschliesslich per Telefon oder Onlinechat kündigen dürfen. Der Konsumentenschutz hat das Unternehmen aufgefordert, darauf zu verzichten. Auf Nachfrage, welchen Vorteil Sunrise sich von dieser Änderung erhoffe, antwortet Therese Wenger, Sprecherin von Sunrise: "Der Kunde muss keinen Brief mehr schreiben, nicht mehr zur Post gehen und keine Einschreibegebühren mehr bezahlen". Ausserdem habe es oft Missverständnisse und Unklarheiten bei schriftlichen Kündigungen gegeben, da immer mehr Kunden über konvergente Produkte verfügten.
Weiter schätzt der Konsumentenschutz das Vorgehen des Unternehmens als "äusserst befremdlich" und vermutet dahinter, die Kunden von Sunrise würden bei einem Telefonanruf oder Chat angehalten oder genötigt, das Abo weiter zu führen. Für etliche Kunden sei es sehr unangenehm, ihr Kündigungsvorhaben gegenüber einem Mitarbeiter zu begründen und durchzuziehen.
Gemäss Konsumentenschutz sei es für Kunden von Sunrise problematisch, dass sie ihre Kündigung nicht schriftlich belegen können. "Selbstverständlich erhält der Kunde nach seiner Kündigung per Telefon oder Chat eine schriftliche Bestätigung", entgegnet Wenger.
Schriftliche Kündigungen sollen bleiben
"Solche kundenunfreundlichen Kündigungsvorschriften sind eines etablierten Telekomunternehmens wie Sunrise nicht würdig", ist Geschäftsleiterin Sara Stalder überzeugt. Der Konsumentenschutz fordert Sunrise auf, umgehend auf den abstrusen Entscheid zurückzukommen. Die Kunden sollen weiterhin die Möglichkeit haben, einseitig und schriftlich die Kündigung aussprechen zu können, ohne sich über die Gründe der Kündigung äussern zu müssen.
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