Bakom verstärkt Schutz gegen verdächtige Handyanrufe
Schweizer Telkos müssen Anrufe mit mutmasslich gefälschten Telefonnummern kennzeichnen oder blockieren. Die entsprechende Regel gilt seit Anfang 2026 für Festnetzanbieter. Zum Juli setzt sie das Bakom auch für Mobilfunkanbieter in Kraft.
Beim sogenannten Spoofing werden oft Schweizer Telefonnummern missbraucht. Auf dem eigenen Display erscheint zwar eine Schweizer Telefonnummer, doch meist stehen betrügerische Organisationen aus dem Ausland hinter solchen Anrufen, wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mitteilt.
Bereits seit anfang Jahr verpflichtet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) Schweizer Telkos dazu, verdächtige Festnetzanrufe als "unbekannt" zu kennzeichnen. In eindeutigen Fällen müssten die Anbieter die Anrufe sogar blockieren. Für Handynummern, die besonders oft missbraucht würden, gelten die Regeln ab 1. Juli 2026.
Sara Stalder, die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel Österreich. Das Nachbarland habe dank einer entsprechenden Massnahme den Telefonbetrug deutlich reduzieren können. Die Stiftung sei deshalb zuversichtlich, dass dies in der Schweiz ebenfalls gelinge. Auch illegale Werbeanrufe von ausländischen Callcentern dürften laut Stalder durch die Massnahme zurückgehen, da die Leute bei unbekannten oder ausländischen Nummern skeptischer seien und dazu tendieren würden, diese nicht anzunehmen.
Die SKS weist in ihrer Mitteilung zudem darauf hin, dass die Werbeanruf-Filter der Schweizer Telkos mittlerweile standardmässig aktiviert seien. Vor dem Eingreifen der Stiftung habe man diese je nach Anbieter noch manuell einschalten müssen.
Die Stiftung empfiehlt betroffenen Personen, niemals telefonisch Auskunft über Bankverbindungen, Passwörter, finanzielle oder persönliche Verhältnisse zu geben. Zudem solle man niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen weitergeben, keine Waren oder Dienstleistungen am Telefon kaufen und auch keine Termine zu vereinbaren. Wichtig sei ausserdem, mit Freunden und Verwandten über aktuelle Betrugsmaschen zu sprechen, damit mehr Menschen Kenntnis von deren Methoden erlangen würden.
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat übrigens Sunrise wegen seinen Vertragsklauseln zu Preiserhöhungen und Abkündigungen verklagt. Lesen Sie hier nach, wie das Bezirksgericht Zürich in dem Fall entschieden hat.
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