Digitale Identität

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur E-ID

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Der Bundesrat hat sich zum Thema E-ID geäussert. Er schlägt eine Arbeitsteilung zwischen Staat und Privaten vor. Das Gremium hält damit an seinem ursprünglichen Vorschlag fest.

(Source: Wolfgang Kraus / Fotolia.com)
(Source: Wolfgang Kraus / Fotolia.com)

Der Bundesrat will Regeln für den digitalen Identitätsnachweis (E-ID) erlassen. Er hat dafür an einer Sitzung am 1. Juni eine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) verabschiedet.

Die Schweizer Exekutive will sicherstellen, dass die Schweizer Bevölkerung E-ID-Angebote sicher nutzen kann. Als Beispiele nennt das Gremium virtuell abgewickelte Geschäftsbeziehungen, Ticketkäufe für den öffentlichen Verkehr, Bestellungen bei Versandhäusern und die Nutzung staatlicher Dienstleistungen.

Um den sicheren Geschäftsverkehr garantieren zu können, müsse die digitale Identität vor Verwechslungen schützen, schreiben das Bundesamt für Justiz und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) auf admin.ch. Der Bundesrat wolle, dass nur der Staat die amtliche Prüfung und Bestätigung der Existenz einer Person und ihrer Identitätsmerkmale wie Name, Geschlecht oder Geburtsdatum prüfen darf. Eine spezielle Identitätsstelle im EJPD soll das sicherstellen, heisst es in der Mitteilung.

Die Entwicklung und Ausstellung der technologischen Träger der digitalen Identität will der Staat hingegen privaten Anbietern überlassen. Sie seien näher an den Nutzern und Technologien dran. Der Staat werde die Anbieter und Lösungen aber in einem strengen Anerkennungsverfahren überprüfen und regelmässigen Kontrollen unterziehen. Eine Anerkennungsstelle im Eidgenössischen Finanzdepartement werde diese sicherstellen.

Bei der Handhabung und Verwendung der digitalen Identität sollen die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Eine Personenidentifikation durch Dritte soll nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Kunden möglich sein. Die Hoheit über den Einsatz und die Freigabe der Daten liege ausschliesslich in der Hand der betreffenden Person. Anbieter von Onlinediensten sollen selbst entscheiden, ob sie auf die staatliche E-ID setzen wollen oder nicht.

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