Freispruch für Rapidshare-Gründer
Das Zuger Strafgericht hat die Gründer von Rapidshare vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen. Trotzdem müssen sie einen Teil der Verfahrenskosten selbst übernehmen.
Die Gründer des Baarer Filehosters Rapidshare können aufatmen. Das Strafgericht Zug hat sie gemäss einem noch unbegründeten Urteil vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung freigesprochen, wie der Anwalt der Beschuldigten gegenüber "Tagblatt.ch" mitteilt.
Rapidshare stellte seinen Dienst Ende März 2015 ein. Im September 2018 standen Gründer Christian Schmid und seine Ehefrau Alexandra Schmid, die als CEO des Unternehmens fungiert hatte, vor dem Zuger Strafgericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, über das Unternehmen "einem unbeschränkten Kundenkreis File-Hosting-Dienste zur Verfügung gestellt zu haben". Kunden hätten diese Dienste genutzt, um geschützte Werke im grossen Stil hochzuladen und den dazugehörigen Link unrechtmässig in Linksammlungen, Blogs und Foren publiziert zu haben.
Mehrere Fachliteraturverlage hatten Anzeige eingereicht und die Ermittlungen ins Rollen gebracht. Der Vorwurf der Verlage: Rapidshare habe zu Urheberrechtsverletzungen eingeladen, die Betreiber der Plattform seien somit Mittäter.
Der Freispruch der drei Angeklagten sei eine grosse Genugtuung, sagt der Zürcher Anwalt Andreas Meili gegenüber "Tagblatt.ch". Dennoch seien er und seine Mandantin nicht ganz zufrieden. Denn trotz des Freispruchs habe man ihr einen beachtlichen Anteil der Verfahrenskosten auferlegt. Sie würden nun zuerst das begründete Urteil abwarten und dann überlegen, ob sie diesen Punkt anfechten werden. Ob die Staatsanwaltschaft und die anzeigenden Verlage das Urteil akzeptieren, steht noch offen.
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