Wegen 200'000 Franken pflichtwidriger Provisionen

Luzerner Kantonsgericht bestätigt Urteil gegen Ex-IT-Chef

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Ein früherer IT-Leiter des Kantons Luzern hat sich der Bestechung schuldig gemacht. Das Kantonsgericht Luzern bestätigt ein entsprechendes Urteil des Kriminalgerichts, reduziert jedoch die verhängte Strafe. Der Fall könnte weitere Instanzen beschäftigen.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Ein ehemaliger IT-Leiter des Kantons hat sich der Bestechung schuldig gemacht. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kantonsgericht, wie "SRF" berichtet. Demnach habe der Angeklagte den Bestellprozess und die Auftragsvergabe für neue Software zugunsten eines Händlers beeinflusst und pflichtwidrig Provisionen im Wert von 200'000 Franken eingesteckt.

Zum gleichen Urteil kam vor drei Jahren bereits das Luzerner Kriminalgericht. Das Kantonsgericht reduzierte nun aber die damals verhängte Strafe, von zwei Jahren bedingtem Gefängnis auf ein Jahr und acht Monate. Der Mann finde in seinem angestammten Berufsfeld keine Anstellung mehr, was auf die Vorverurteilung durch die Medien zurückzuführen sei, begründen die Richter ihren Entscheid. Auch die lange Verfahrensdauer wirkte sich strafmildernd aus.

Beschuldigter forderte Freispruch

Von 2008 bis 2011 war der Mann in verschiedenen Funktionen für die Luzerner IT tätig, Leiter war er gemäss dem Bericht ab April 2010 während eineinhalb Jahren. Die Ermittlungen in dem Fall begannen bereits im März 2013, nachdem der Regierungsrat Strafanzeige gegen den Kadermann eingereicht hatte, und führten im Februar 2015 zur Anklage durch die Luzerner Staatsanwaltschaft.

Diese hatte ihm Veruntreuung von mehr als 300'000 Franken sowie mehrfache Urkundenfälschung vorgeworfen. In letzterem Punkt sprach ihn bereits das Kriminalgericht frei.

Der Beschuldigte selbst plädierte stets für einen Freispruch: Provisionen seien normal in der Branche, sagte er laut "SRF", und ihm sei nicht bewusst gewesen, dass die Situation durch seine Anstellung beim Kanton eine andere geworden sei. Das jetzt gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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