Gesetzesänderung

Update: "Lex Booking" tritt am 1. Dezember 2022 in Kraft

Uhr
von Leslie Haeny und René Jaun und Tanja Mettauer und jor

Die Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb tritt in Kraft. Patritätsklauseln zwischen Hotelbetreibern und Online-Buchungsplattformen sind ab 1. Dezember 2022 endgültig verboten.

(Source: Patrick Robert Doyle / Unsplash)
(Source: Patrick Robert Doyle / Unsplash)

Update vom 17.11.2022: "Lex Booking" wird Realität: Die Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt ab 1. Dezember 2022. Damit werden Paritätsklauseln in Verträgen bezüglich Preis, Verfügbarkeit oder Konditionen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben endgültig verboten. Die Änderung wurde zuvor vom Parlament am 17. Juni 2022 verabschiedet. Demnach können Hotels ihre Zimmer künftig auf ihrer eigenen Website zu günstigeren Preisen anbieten, als auf Online-Buchungsplattformen.

Der neue Art. 8a UWG beschreibt den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs wie folgt: "Wer als Betreiber einer Online-Plattform zur Buchung von Beherbergungsdienstleistungen allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, welche die Preis- und Angebotssetzung von Beherbergungsbetrieben durch Paritätsklauseln, namentlich bezüglich Preis-Verfügbarkeit oder Konditionen, direkt oder indirekt einschränkt".

Es handelt sich um einen zivilrechtlichen Artikel, der keine strafrechtliche Sanktionierung enthält. Klageberechtigte, wie Beherbergungsbetriebe, Konkurrenten sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände, können sich mit den vorgesehenen Klagen zur Wehr setzen. Stehen die wirtschaftlichen Interessen von mehreren Personen auf dem Spiel, kann auch der Bund klagen.

Update vom 9.6.2022: Das Verbot von Preisparitätsklauseln zwischen Hotelbetreibern und Buchungsplattformen wie "Booking.com" und Co. nimmt die nächste Hürde. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat der Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zugestimmt, wie es in einer Mitteilung des Parlaments heisst.

Die kleine Kammer unterstützte dabei nicht nur das Verbot der eigentlichen Preisparitätsklauseln, sondern auch sogenannter Angebots- und Konditionenparitätsklauseln. Sie folgte damit dem Nationalrat und erteilte dem weniger weit gehenden Vorschlag des Bundesrates eine Absage. Die "Lex Booking", wie das Gesetz auch genannt wird, muss jetzt noch durch die Schlussabstimmung.

Update vom 30.03.2022: Nach dem Nationalrat hat auch die Ständeratskommission einem Verbot von Preisparitätsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben zugestimmt. Wie die Parlamentsdienste mitteilten, nahm die Kommission die Vorlage mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung an.

Dabei nahm die Kommission auch die vom Nationalrat vorgenommene Erweiterung des Verbots an. Der Nationalrat hatte abgesehen von Preisparitätsklauseln auch Angebots- und Konditionenparitätsklauseln in den Verbotsbereich aufgenommen. Die Ständeratskommission sei der Ansicht, dass die Schweizer Beherbergungsbetriebe dank dieser Änderung wirksam vor der missbräuchlichen Marktmacht von Online-Buchungsplattformen wie Booking.com geschützt werden können, heisst es.

Originalmeldung vom 09.03.2022: Nationalrat nimmt Booking.com und Co. ins Visier

Der Nationalrat will Preisbindungsklauseln seitens Buchungsplattformen verbieten. So soll es Hotels künftig möglich sein, Zimmer auf der eigenen Website günstiger anzubieten als auf Booking.com und ähnlichen Plattformen. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, nahm der Nationalrat die Vorlage mit 109 zu 70 Stimmen bei 13 Enthaltungen an. Somit geht sie nun an den Ständerat.

Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von Mitte-Ständerat Pirmin Bischof aus dem Jahr 2016 zurück. Das Thema sorgt aber bereits seit etwa 10 Jahren für Diskussionen. Schon 2012 hatte der Nationalrat Massnahmen gegen die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen diskutiert. "Inzwischen hat Booking.com seine marktbeherrschende Stellung weiter ausgebaut. Gleichzeitig nimmt auch der politische Druck zu, dieser und anderen Buchungsplattformen engere Fesseln anzulegen", heisst es in der Mitteilung.

Der Nationalrat will künftig alle Prädikatsklauseln verbieten. Sprich, auch solche, die die Verfügbarkeit von Zimmern und Konditionen betreffen. Grosse Plattformen seien durch ihre Marktmacht in der Lage, gerade kleinen und mittelgrossen Beherbergungsbetrieben ihre Regeln zu diktieren, lautet die Begründung der Mehrheit im Nationalrat. Schweizer Hotels sowie die Gäste müssten geschützt werden. Zudem seien Paritätsklauseln in vielen Nachbarländern bereits verboten. Zieht die Schweiz nicht nach, könnten hiesige Betriebe ins Hintertreffen geraten.

Kritiker wollen branchenübergreifende Lösung

Kritik erhielt die Vorlage in erster Linie von SVP, FDP und GLP. Die Parteien sind der Ansicht, dass hier "eine Ausnahmeregelung für eine einzelne Branche geschaffen" werde. Sie fordern eine branchenübergreifende Lösung. GLP-Nationalrätin und Swico-Geschäftsführerin Judith Bellaiche kritisiert zudem: "Alle wollen von den Plattformen profitieren, aber niemand will für die Dienste bezahlen." Erst dank Plattformen wie Booking.com erschienen Schweizer Hotels auf dem Schirm von Kundinnen und Kunden aus dem In- und Ausland.

Einen weiteren Kritikpunkt brachte Pirmin Schwander von der SVP an. Mit Verboten werde der Wettbewerb behindert, argumentiert er laut den Parlamentsdiensten. Durch das Kartellgesetz seien Hotelbetreiber bereits ausreichend geschützt. So könnten die Hoteliers weiterhin auf verschiedenen Onlineplattformen unterschiedliche Preise anbieten oder den Gästen per Mail, am Telefon oder an der Rezeption auch günstigere Angebote unterbreiten.

Lesen Sie ausserdem: Vor rund zwei Jahren lancierten Schweizer Hotels mit "Discover Swiss" eine eigene Onlineplattform. Das Projekt wird vom Bund subventioniert.

Webcode
DPF8_248985