Elektronische Erstellung von Urkunden

Update: Parlament segnet Notariatsdigitalisierungsgesetz ab

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von René Jaun und ml, tme, msc

National- und Ständerat haben den Bundesrat beauftragt, vollständig digitale Firmengründungen zu ermöglichen. Dazu soll er etwa die elektronische Signatur fördern und eine digitale öffentliche Urkunde einführen. Bereits abgesegnet ist das Notariatsdigitalisierungsgesetz.

(Source: © Devènes / Services du Parlement /dt: Parlamentsdienste 3003 Bern)
(Source: © Devènes / Services du Parlement /dt: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Update vom 21.6.2023: Das Notariatsdigitalisierungsgesetz ist unter Dach und Fach. Nachdem Stände- und Nationalrat die Differenzen ausgeglichen haben, stimmten beide Kammern in der Schlussabstimmung dem neuen Gesetz zu, wie die Parlamentsdienste berichten. Im Nationalrat erhielt das Gesetz 142 Ja-Stimmen, bei 46 nein und 6 Enthaltungen. Im Ständerat wurde das Gesetz mit 36 zu 0 Stimmen angenommen. Laut der Parlamentsdienste ermöglicht das neue Gesetz, dass in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt und abgespeichert werden kann.

Update vom 7.3.2023: Digitale Firmengründung nimmt weitere Hürde

Das Parlament stellt sich hinter das Notariatsdigitalisierungsgesetz. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem Gesetz im Grundsatz zugestimmt, wie die Parlamentsdienste berichten. Der Entscheid sei mit 142 zu 53 Stimmen gefallen. Einzig die SVP habe Nichteintreten beantragt und unter anderem vor einem neuen Datenschutzproblem gewarnt, welches durch ein laut dem neuen Gesetz zu schaffenden zentralen Register für digitale Urkunden entstehen würde.

Fand die SVP mit diesem Argument auch kein Gehör, so nahm der Nationalrat dennoch ein paar Änderungen an der vom Ständerat verabschiedeten Vorlage vor, um dem Datenschutz Rechnung zu tragen. Laut der Parlamentsdienste präzisierte er angesichts der sensiblen Daten die Pflichten der Behörden im Bereich des Datenschutzes und folgte damit den Empfehlungen der nationalrätlichen Rechtskommission. Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat.

Originalmeldung vom 16.12.2022: Parlament will Firmengründungen digitalisieren

Firmen in der Schweiz sollen komplett digital gegründet werden können. Dieser Meinung sind der National- und der Ständerat, die einer entsprechenden Motion von Andri Silberschmidt zustimmen. Heute sei es nicht möglich, ohne Medienbruch eine Unternehmung zu gründen, begründet der Zürcher FDP-Nationalrat seinen Vorstoss. Aufgrund der bestehenden Bürokratie benötige die Gründung einer Firma im besten Fall mehrere Tage, was wiederum zu Mehrkosten führe. "Dank einer digitalen Gründung können die Kosten auf Seite der Unternehmung aber auch auf Seite der Verwaltung reduziert werden."

Mit Annahme des Vorstosses erhält der Bundesrat nun den Auftrag, digitale Firmengründungen zu fördern, berichten die Parlamentsdienste. Laut dem Vorstoss soll die Exekutive die Verbreitung der Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur, die Einführung einer digitalen öffentlichen Urkunde (EÖBG) wie auch die Aktivierung des Schweizerischen Registers der Urkundspersonen (UPReg) durch die Kantone unterstützen.

Der Bundesrat unterstützt die Motion. In seiner Antwort verweist er auf die EU, deren 27 Mitgliedsstaaten bis zum August 2022 Verfahren zur Online-Gründung einführten. In den hiesigen Gesetzen sei eine "Fernbeurkundung" heute noch nicht vorgesehen.

Ständerat stimmt Notariatsdigitalisierungsgesetz zu

Bereits Ende 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) verabschiedet. Darin schlägt er vor, das in Zukunft das Original einer öffentlichen Urkunde auch in elektronischer Form erstellt werden kann. Nach geltendem Recht müssen Originale von öffentlichen Urkunden als Papierdokumente erstellt werden. Die digitalen Urkunden sollen in einem vom Bund betriebenen, zentralen Register gespeichert werden. Für Aufbau und Entwicklung des Systems werden 10 Millionen Franken veranschlagt. Der Betrieb kostet rund 3 Millionen Franken pro Jahr und soll nach einer Anlaufphase über Gebühren finanziert werden.

Der Ständerat hat dem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.

Übrigens: Mit dem sogenannten Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) will der Bundesrat Unternehmen administrativ entlasten. Im Dezember 2022 verabschiedete er eine Botschaft dazu, wie Sie hier lesen können.

 

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