Update: Bundesrat bringt Breitbandfördergesetz ins Parlament
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Breitbandfördergesetz verabschiedet und legt die angepasste Vorlage nun dem Parlament vor. Mit einem Förderprogramm von bis zu 730 Millionen Franken will er den Breitbandausbau insbesondere in dünn besiedelten Gebieten vorantreiben.
Update vom 10.09.2026: Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen verabschiedet und dem Parlament vorgelegt. Das Gesetz sieht ein befristetes Förderprogramm für den Breitbandausbau insbesondere in dünn besiedelten Gebieten vor. Dafür sind nun Fördermittel von insgesamt bis zu 730 Millionen Franken vorgesehen, wie der Bundesrat mitteilt.
Die Hälfte dieser Fördermittel soll der Bund bereitstellen. Dafür beantragt der Bundesrat laut Mitteilung einen Verpflichtungskredit von 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037. Die andere Hälfte müsse jeweils der betroffene Kanton tragen. Die Teilnahme am Programm bleibe für Kantone und Gemeinden jedoch freiwillig.
In der Vernehmlassung stiess die Schaffung eines Förderprogramms auf eine klare Mehrheit. Viele Teilnehmende hätten sich jedoch auch für Änderungen stark gemacht, wie aus der Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens hervorgeht. Einige forderten demnach ambitioniertere, andere weniger weitgehende Ziele. Auch die Rollenverteilung zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Netzbetreibern sowie die Finanzierung des Programms hätten für Diskussionen gesorgt. Fünf Kantone lehnten die Vorlage laut der Zusammenfassung grundsätzlich ab.
Gemäss Mitteilung nahm der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung einige Änderungen an der Vorlage vor. Die Frist zwischen Inkrafttreten des Gesetzes und Programmstart habe man von 24 auf 12 Monate verkürzt. Das Programm werde ausserdem von 7 auf 8 Jahre verlängert. Bei der Gesuchseinreichung müssten Gemeinden zudem noch keine rechtskräftigen Baubewilligungen vorlegen; diese würden erst bei der Auszahlung der Fördermittel benötigt.
Update vom 14.03.2025:
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Breitbandausbau
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) eröffnet. Dieses fungiert als rechtliche Grundlage für die Gigabitstrategie, die den flächendeckenden Ausbau von Glasfasernetzen und Funkinfrastruktur für schnelles Internet regeln soll. Finanzielle Hilfe vom Bund soll dabei vor allem bei sehr hohen Ausbaukosten beigesteuert werden.
Trotzdem solle der Ausbau weiterhin in erster Linie durch Marktteilnehmer und ohne direkte staatliche Unterstützung erfolgen, teilt der Bundesrat mit. Das Förderprogramm beschränke sich deshalb auf den erwartbaren Verlust eines Ausbauprojekts. Des Weiteren können nur die Gemeinden Finanzhilfe beantragen und empfangen. Um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten, müssen die Betreiber der jeweiligen Infrastrukturen ausserdem anderen Anbietern den Zugang gewähren und so mehrere Angebote zulassen.
Der Bundesrat schätzt die Gesamtsumme der Fördermittel für das Projekt auf insgesamt 730 Millionen Franken. Laut Vernehmlassungsvorlage soll der Bund 50 Prozent davon übernehmen, allerdings unter der Voraussetzung, dass der betroffene Kanton die restlichen 50 Prozent beisteuert. Die Ausgaben des Bundes sind dabei auf 375 Millionen Franken beschränkt, einschliesslich 10 Millionen Franken für die Programmadministration. Die Vernehmlassung dauert bis 23. Juni 2025.
Update vom 8.12.2023:
Bundesrat will bis zu 750 Millionen Franken in schnelles Internet stecken
Der Bundesrat hat seine Pläne zum Breitbandausbau in der Schweiz konkretisiert. Im Rahmen seiner Gigabitstrategie (ehemals Hochbreitbandstrategie) will er ein auf sieben Jahre befristetes Förderprogramm lancieren. Damit stosse man "private Unternehmen an, auch in jene Gebiete zu investieren, in denen sich der Ausbau moderner Telekomnetze zu wenig lohnen würde", wie es in der Mitteilung heisst.
Dabei will er insbesondere den Ausbau von Glasfasernetzen bis in die Haushalte fördern. In sehr dünn besiedelten Gebieten sollen die Gelder auch in den Ausbau von Funktechnologien fliessen. Letzteres soll sich rechnen, wie aus der Mitteilung hervorgeht: Eine flächendeckende Versorgung mit Leitungen würde nämlich Mittel von 1,4 Milliarden Franken erfordern, schreibt der Bundesrat. Fördere man dagegen in sehr dünn besiedelten Gebieten moderne Funktechnologien anstelle von Glasfasern, betrage der Mittelbedarf noch maximal 750 Millionen Franken. "Dabei handelt es sich um einen Maximalbetrag, denn das Programm ist nachfrageorientiert ausgestaltet", hält die Landesregierung fest.
Das Geld für den Fördertopf soll primär aus den Einnahmen aus den nächsten beiden Mobilfunkfrequenzvergaben kommen. Zusätzlich sei eine Beteiligung der Branche und der Kantone vorgesehen.
Als Nächstes ist das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Zug. Es soll bis Mitte 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Originalmeldung vom 29.6.2023:
Bundesrat will Breitbandausbau in Randregionen fördern
Der Bundesrat strebt eine möglichst flächendeckende Versorgung des Hochbreitband-Netzes in der ganzen Schweiz an. Das Ziel ist eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde (Gbit/s).
Nicht in allen Regionen lohnt sich jedoch der Ausbau für die Branche. Deshalb zeigt der Bundesrat nun im Bericht "Hochbreitbandstrategie des Bundes" auf, wie sich ein schnelles Internet auch in diesen Regionen realisieren lässt.
Teil der Strategie ist auch ein zeitlich befristetes staatliches Förderprogramm, das mit öffentlichen Mitteln ausgestattet ist. Dieses könne dazu beitragen, Randregionen und strukturschwache Gebiete zu stärken und eine digitale Stadt-Land-Kluft zu vermeiden.
Der Fokus des subsidiären Förderprogramms soll auf dem Ausbau des Glasfasernetzes bis in die Wohnungen liegen. Der Bundesrat räumt aber auch ein, dass es - unter bestimmten Bedingungen - auch die Erschliessung mittels weiterer Technologien wie etwa Mobilfunk fördern kann.
Förderprogramm soll private Investitionen nicht hemmen
Das Förderprogramm soll nur da greifen, wo der Markt nicht bereits selbst ein Angebot bereitstellt, betont die Mitteilung. So soll verhindert werden, dass die Förderung private Investitionen hemmt oder verdrängt. Denn - so steht es in der Mitteilung - der Grossteil der notwendigen Investitionen für den Ausbau der Hochbreitbandinfrastruktur soll von privater Seite kommen.
Die Fördermittel sollen sparsam eingesetzt werden. Diesen möglichst geringen Mitteleinsatz will der Bundesrat mittels wettbewerblicher Ausschreibungen erreichen. Der Anbieter, der am wenigsten Fördergelder beansprucht, erhält den Zuschlag.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll nun bis Ende des Jahres Vorschläge für das weitere Vorgehen erarbeiten. Der Bundesrat erfüllt mit dem Bericht ein gleichnamiges Postulat der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates.
Die Schweiz folgt damit der EU. Die Europäische Kommission verfolgt ebenfalls das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit 1 Gbit/s. Diese soll bis 2023 realisiert sein, wie Sie hier nachlesen können.
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