Teil des Grundauftrages

Update: Das verrechnet die Post für digitale Briefe

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von René Jaun und Joël Orizet und NetzKI Bot und fsi, cka, dwi

Seit 1. April 2026 ist der digitale Brief Teil des Grundversorgungsauftrages der Schweizerischen Post. Für den Versand verrechnet der Konzern mindestens 40 Rappen.

(Source: vege / Fotolia.com)
(Source: vege / Fotolia.com)

Update vom 01.04.2026: Jetzt gehören digitale Briefe zur postalischen Grundversorgung der Schweiz. Die entsprechende Verordnungsänderung ist zum 1. April 2026 in Kraft getreten.

Wer die Dienstleistung nutzen möchte, kann digitale Briefe über die Website der Schweizerischen Post oder in deren Apps aufgeben, wie das Unternehmen mitteilt. Das zu verschickende Dokument kann etwa als PDF hochgeladen werden. Der Versand eines rein digitalen Briefes kostet mindestens 40 Rappen – wer nicht nur eine Empfangs- sondern auch eine Abruf-Bestätigung will, zahlt 65 Rappen. Und für 1.85 Franken gebe es mit der Zustellung auch eine auf SwissID basierende Personenidentifizierung.

Auf Wunsch druckt die Post das Dokument auch aus und stellt es physisch zu. Ein solcher B-Post-Brief kostet für den Absender mindestens 1.45 Franken und die A-Post mindestens 1.65 Franken (bei einem einseitigen Brief im C5-Umschlag). Digitale Briefe zu empfangen, ist dagegen stets kostenlos.

Im Vergleich zu einer klassischen E-Mail seien im Fall digitaler Briefe Absender und Empfänger mit ihrer postalischen Adresse verifiziert, schreibt die Post. Ausserdem zeige ein reguliertes Siegel, dass der Inhalt des Briefes nicht verändert worden sei.

Nicht zur gesetzlichen Grundversorgung hingegen gehört der Scanning-Service, also die Umwandlung analoger in digitale Briefe. Dennoch biete die Post diesen Service kostenpflichtig an.

 

Update vom 05.01.2026:

Bundesrat verankert digitalen Brief in der Grundversorgung

An seiner Sitzung vom 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Teilrevision der Postverordnung beschlossen. Die wichtigste Neuerung: Ab dem 1. April 2026 ergänzt ein digitaler Brief das Angebot. Wie der Bund mitteilt, wird die Post zu diesem Zweck ein hybrides Zustellsystem betreiben. Die Nutzung bleibt für Empfängerinnen und Empfänger freiwillig. Sie können sich weiterhin für den physischen Brief entscheiden - auch dann, wenn der Absender die Sendung digital aufgegeben hat. In diesem Fall druckt die Post den Brief aus und stellt ihn klassisch zu.

Gleichzeitig gewährt der Bundesrat der Post mehr Flexibilität und senkt die Vorgabe für die fristgerechte Zustellung von Briefen und Paketen auf 90 Prozent. Gekippt hat der Bundesrat hingegen zwei zentrale Punkte aus der Vernehmlassungsvorlage vom April 2025: Der umstrittene Plan, die Zustellpflicht von "ganzjährig bewohnten Häusern" auf "Siedlungen" zu reduzieren, ist vom Tisch. Auch die Aufnahme digitaler Angebote im Zahlungsverkehr in die Grundversorgung schiebt der Bundesrat vorerst auf - das Thema will er in einer späteren Gesetzesrevision erneut angehen. Unverändert bleiben zudem die strengeren Vorgaben für die Zustellung abonnierter Tageszeitungen.

Post fordert weitere Reformen

Die Post begrüsst den Entscheid als "klares Signal für einen digitalen Service public", mahnt jedoch, dass weitere regulatorische Schritte dringend notwendig seien. Für Geschäftskunden hebt sie die Möglichkeit hervor, Briefe direkt aus bestehender Software zu versenden und zu empfangen. Technisch unterscheide sich das Angebot mit Merkmalen wie digitalem Siegel und qualifiziertem Zeitstempel wesentlich von einer E-Mail und erfülle höchste Anforderungen an Sicherheit und Rechtsverbindlichkeit. 

Die Post betont, dass die Einnahmen aus dem Briefmonopol die Kosten der Grundversorgung nicht mehr decken, und fordert umfassendere Reformen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, um die finanzielle Tragfähigkeit ohne Steuergelder zu sichern.

Finanzierung nur vorläufig gesichert

Die jetzige Teilrevision ist laut Bundesrat nur ein Zwischenschritt, um die Finanzierung vorläufig zu stabilisieren. Eine umfassendere Modernisierung plant der Bundesrat mit einer Revision des Postgesetzes, die um 2030 in Kraft treten soll. Dafür sehen die bereits beschlossenen Eckwerte vor, dass der Umfang der Grundversorgung nicht sinken darf und ein Mindestumfang definiert wird. 

Zudem soll die Post Anpassungen beantragen können, wenn die Nachfrage unter bestimmte Schwellenwerte fällt. Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, bis Ende Juni 2026 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

 

Originalmeldung vom 17.04.2025: 

Digitaler Brief wird Teil des Grundauftrags der Post

Wer vom Postweg spricht, meint damit heute die Übermittlung eines papiernen Briefes durch die Post. Doch dies könnte sich dereinst ändern, denn bald schon könnte die Schweizerische Post Briefe ganz offiziell auch digital zustellen. Der Bundesrat will den Grundauftrag an die Post nämlich anpassen. Die entsprechende Verordnungsrevision schickte er am 16. April 2025 in die Vernehmlassung.

Die Grundversorgung der Post solle dem hohen Digitalisierungsgrad von Bevölkerung und Unternehmen stärker Rechnung tragen und um digitale Angebote erweitert werden, begründet der Bundesrat in der Mitteilung die Vernehmlassung.

Tiefere Vorgaben für physische Zustellung

Den neu vorgesehenen digitalen Zustellkanal sieht er als Ergänzung, der nicht die physische Grundzustellung ersetzen solle. Allerdings nutzt der Bundesrat die Verordnungsrevision auch, um die Qualitätsvorgaben für die physische Postzustellung zu lockern. Jene für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen sollen in der Grundversorgung auf 90 Prozent herabgesetzt werden (heute: Briefe 97 Prozent, Pakete und abonnierte Tageszeitungen 95 Prozent). Ausserdem muss die Post künftig Briefe nicht mehr "in ganzjährig bewohnte Häuser", sondern "in ganzjährig bewohnte Siedlungen" zustellen. All dies solle es der Post ermöglichen, "ihre Abläufe betriebswirtschaftlich zu optimieren und damit die Grundversorgungsdienste effizienter und kostengünstiger zu erbringen", schreibt der Bundesrat.

Auch bezüglich der von der Post erbrachten Banking-Services schreibt der Bund mehr Digitalisierung in den Grundauftrag, nämlich ein für Online-Zahlungen akzeptiertes Zahlungsmittel (z. B. Debitkarte oder Bezahl‑App) und den digitalen Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr (E-Banking).

Post will grundlegende politische Diskussion

In einer ersten Stellungnahme bezeichnet die Post die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen als "wichtige Weichenstellung". Man habe sich in den letzten Jahren auf die sichere und verlässliche Übermittlung von digitalen Informationen spezialisiert, erklärt das Unternehmen. Nicole Burth, Mitglied der Konzernleitung und Leiterin des Bereichs Digital Services, sagt: "Wenn eine Kundin zukünftig einen Brief per Post verschickt, hat sie die Möglichkeit, diesen digital aufzugeben. In diesem Falle kann der Empfänger dann wählen, ob er die Sendung physisch oder digital erhalten möchte. Damit ist die Wahlfreiheit den Kundinnen und Kunden überlassen. Wir sind überzeugt, dass der hybride Brief der richtige Weg ist für die Schweiz und für die Modernisierung des postalischen Grundversorgungsauftrages."

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Beim hybriden Brief sollen Kundinnen und Kunden die Zustellungsart selber wählen können. (Source: zVg)

Was die Senkung der Qualitätsvorgaben für die physische Zustellung angehe, so ermöglichten diese mehr Spielraum bei ausserordentlichen Ereignissen wie Zugausfällen oder Tunnelsperrungen, schreibt die Post weiter. Von der zweiten Lockerung – bezüglich der Zustellung in alle ganzjährig bewohnten Siedlungen anstatt alle ganzjährig bewohnten Häuser – wären rund 2 Prozent aller Schweizer Haushalte betroffen. Sie würden alternative Zustelllösungen erhalten und die Umstellung würde über einen Zeitraum von 10 Jahren erfolgen.

Bei den von der Bundesverwaltung ausgearbeiteten Verordnungsänderungen will es die Post aber nicht bewenden lassen. In der Mitteilung schreibt der Konzern, er sei "darauf angewiesen, dass eine grundlegende politische Diskussion über einen zeitgemässen Grundversorgungsauftrag ab dem Jahr 2030 geführt wird."

Die entsprechende Möglichkeit hält sich auch der Bund offen. Er reagiert mit der Verordnungsrevision auf einen im Frühling 2024 verabschiedeten Bericht zur Modernisierung und Stabilisierung der Post. Die vorgeschlagenen "Erleichterungen" bei den Qualitätsvorgaben dürften die Post um jährlich bis zu 45 Millionen Franken entlasten, heisst es in der Mitteilung zum Bericht. Mittel- bis längerfristig sei aber eine umfassende Modernisierung der Grundversorgung unumgänglich, räumt der Bundesrat ein. Doch auf weitere Massnahmen legte er sich bislang noch nicht fest. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll ihm im Verlauf des Jahres 2025 jedoch die Eckwerte für eine Revision des Postgesetzes im Hinblick auf die Ausgestaltung der Grundversorgung ab 2030 unterbreiten.

 

Die Post übernahm in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe Schweizer Unternehmen aus der Digitalbranche. Bei rivalisierenden Unternehmen sorgte sie damit für Unmut und beschäftigte die Aufsichtsbehörden und die Gerichte. Mehr dazu lesen Sie hier.

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