Start mit Baubewilligungsverfahren

Kanton St. Gallen digitalisiert Verwaltungsverfahren

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von Chiara Binder und jor

Der Kanton St. Gallen will mit elektronischen Plan- und Baubewilligungsverfahren Erfahrungen bei der Digitalisierung sammeln. Die Regierung hat dazu eine Gesetzesvorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Diese soll auch die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung weiterer Verfahren schaffen.

(Source: Freepik / Freepik.com)
(Source: Freepik / Freepik.com)

Eine neue Gesetzesvorlage schafft die rechtliche Grundlage für elektronische Verwaltungsverfahren im Kanton St. Gallen. Diese Vorlage soll den digitalen Geschäfts- und Rechtsverkehr zwischen Bevölkerung und Behörden sowie der Behörden untereinander regeln und ermöglichen, wie der Kanton mitteilt.

Eine Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege ermöglicht künftig digitale Verwaltungsverfahren dort, wo dies behördenseitig technisch und organisatorisch umsetzbar ist. Der Kanton möchte so Erfahrungen sammeln, wie eine Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsverfahren erfolgreich umgesetzt werden kann. Die revidierten Rechtsgrundlagen sind zudem mit dem Projekt Justitia 4.0 abgestimmt, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Das Projekt "eBaubewilligungSG" (eBauSG) ist gemäss dem Kanton ein erster Anwendungsfall der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Dafür ist eine Anpassung des Planungs- und Baugesetzes nötig. Die Plattform für elektronische Verfahren erfülle "hohe Anforderungen an die Vertraulichkeit, Integrität und Zuordnung".

Die Verwaltungsverfahren sollen künftig elektronisch oder auf Papier möglich sein - also Eingaben, Zustellungen von Verfügungen und Entscheiden sowie die Akteneinsicht. In einigen Fällen wird laut Kanton die elektronische Form aber obligatorisch. So etwa für Behörden untereinander. Für berufsmässig Handelnde wie Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte gilt die Verpflichtung mit einer Übergangsfrist von einem Jahr. Drittpersonen könnten weiterhin die Papierform nutzen.

Die voraussichtliche Umsetzung der Revision beginnt im Januar 2027 in einer gestaffelten Einführung - unter Vorbehalt des politischen Prozesses. Zudem müssen laut Mitteilung technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein und die zuständigen Behörden müssen die Anwendbarkeit für die jeweilige Verfahrensart beschliessen. Der Kanton erwartet daher die ersten elektronischen Verfahrenshandlungen ab Sommer 2027.

 

Übrigens: Im Rahmen des Projekts Justitia 4.0 nutzt der Kanton Schaffhausen die Plattform Justitia.swiss. Lesen Sie hier mehr über das Pilotprojekt.

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