Nicht alle KI-Agenten erfordern dieselbe Behandlung
KI-Agenten unterscheiden sich in ihren Fähigkeiten und daher in den Aufgaben, die man ihnen übertragen kann. Marktforscher Gartner empfiehlt Unternehmen, ihre KI-Agenten danach einzustufen, wie autonom diese arbeiten können, und dann die Berechtigungen entsprechend anzupassen.
KI-Agenten werden für verschiedene Aufgaben konzipiert und benötigen dabei unterschiedlich viel Autonomie. Doch viele Unternehmen behandeln alle KI-Agenten gleich, was zum Scheitern der KI-Implementierung führen kann, wie Gartner warnt. Laut dem Marktforscher werden 40 Prozent der Unternehmen bis 2027 ihre KI-Agenten abstellen, weil sie diese nicht korrekt steuern.
"Unternehmen betrachten die Steuerung von KI-Agenten als eine Schwarz-Weiss-Frage – entweder streng kontrolliert oder vollkommen vertrauenswürdig –, und genau darin liegt die Ursache für das Scheitern", sagt Shiva Varma, Senior Director Analyst bei Gartner.
Gartner empfiehlt daher, KI-Agenten anhand von vier Autonomiestufen einzuteilen. So sollen Unternehmen die Aufgaben und die dazugehörigen Berechtigungen korrekt verteilen können. Die vier Stufen werden in der Mitteilung wie folgt beschrieben:
- Beobachten: Der KI-Agent liest Daten und generiert auf Anfrage einen Output.
- Beraten: Der KI-Agent macht Empfehlungen und schreibt Entwürfe, wobei ein Mensch jegliche Aktionen initiieren muss.
- Mit Zustimmung handeln: Der KI-Agent kann Aktionen ausführen – etwa Schreiben, Senden und Bearbeiten –, wobei ein Mensch jeweils zustimmen muss.
- Autonom handeln: Der KI-Agent führt Aktionen innerhalb klarer Richtlinien selbstständig aus, wobei nur in Ausnahmefällen menschliche Zustimmung erforderlich ist.
KI-Agenten nicht zu kategorisieren, hat laut Varma zur Folge, dass simple Agenten zu stark und autonome Agenten zu schwach eingeschränkt sind. Das führe wiederum zu weniger Produktivität und potenziellen Sicherheitsrisiken.
Laut einer Umfrage von Adecco gibt es bei den Erwartungen an KI-Workflows eine Lücke zwischen den Führungskräften und der Belegschaft. Lesen Sie hier mehr dazu.
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