Simap-Meldungen Woche 14: Ausschreibungen
Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.


Datenaustauschplattform für FINMA
Ausschreibung 909103: Datenaustauschplattform (DAP). Publiziert am 4.4.2016. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die Datenaustauschplattform ermöglicht den FINMA-Mitarbeitenden, Dateien mit Personen ausserhalb der FINMA einfach und sicher auszutauschen. Die einfache Nutzung ist insofern wichtig, als den Personen ausserhalb der FINMA keine Schulung zugemutet werden kann. Der sichere Austausch ergibt sich aufgrund der sensitiven Daten, mit denen die FINMA arbeitet, und aufgrund der Vorbildfunktion der FINMA. Darüber hinaus soll die Plattform Kollaborationsfunktionalitäten zur Unterstützung eines angenehmen und effizienten Austausches bieten. Schwerpunkte sind: Datenaustauschplattform-Lösung mit Schweizer Datenhaltung. Integration in eIAM der Bundesverwaltung via SAML-2.0. Hohe Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung. Keine weiteren technischen Voraussetzungen als ein Webbrowser für die Nutzung. Sicherheit bei Datentransport und -speicherung – idealerweise mit Schutz vor Schadsoftware. Präzise Steuerung der Berechtigungen für alle Ebenen (Datenräume, Ordner und Dateien). Dokumentenmanagement-Funktionalitäten. Einfache Kollaborations-Funktionalitäten. Kostengünstige Lösung für viele jedoch teilweise seltene Nutzer. Idealerweise werden auch optionale Anforderungen wie z.B. Paginierung-Funktion und forensische Container unterstützt. FRIST FÜR FRAGEN: 6.5.2016. Fragen im Zusammenhang mit den Angebotsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 06.05.2016. Diese Fragen werden bis am 12.05.2016 beantwortet. ABGABETERMIN: 17.5.2016. a) Einreichung des Angebots auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). b) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Angebot per Telefax an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 zu senden. c) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 18.00 Uhr). Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt wer-den und werden an den Anbieter zurückgesandt. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit . der Angebotseinreichung zu erbringen. EINREICHUNGSORT: FINMA Beschaffungs- und Vertragsmanagement BVM, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon: 031 327 91 00, Fax: 031 327 91 01, E-Mail: contracts@finma.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ des Bundes. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Der Vertragsentwurf wird von der Auftraggeberin als Teil der Ausschreibungsunterlagen geliefert. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die FINMA vergibt den Auftrag für Leistungen in der Schweiz nur an einen Anbieter oder eine Anbieterin, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gewährleisten. Massgebend sind die Bestimmungen am Ort der Leistung. Der Anbieter hat dies mit dem den Ausschreibungsunterlagen beigelegtem Formular F5 „Selbstdeklaration“ zu bestätigen.
Ersatz-Telefonie für das Amt für Informatik Kanton GR
Ausschreibung 908559: Dienstleistungen Ersatz Telefonie (Upgrade Microsoft Skype for Business). Publiziert am 25.3.2016. Amt für Informatik des Kantons Graubünden. Mit der vorliegenden Ausschreibung evaluiert der Auftraggeber den Dienstleistungslieferanten für die Migration der bestehenden Microsoft OCS / Avaya-Umgebung in eine Skype for Business-Umgebung. FRIST FÜR FRAGEN: 15.4.2016. Fragen sind an folgende Adresse zu mailen: heinz.patt@afi.gr.ch. ABGABETERMIN: 4.5.2016 . Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk auf dem Eingabekuvert sind ungültig. EINREICHUNGSORT: Amt für Informatik des Kantons Graubünden, Rosenweg 4, 7001 Chur, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Nachverhandlungen: Sind unzulässig (Art. 19 SubG). Verfahrensgrundsätze: Gemäss SubG
Fast User Switching und SSO-Lösung für Kantonsspital Winterthur
Ausschreibung 908861: Einführung, Wartung und Support von Fast User Switching und einer SSO-Lösung auf der VMware Horizon View Umgebung (VDI) des Kantonsspitals Winterthur. Publiziert am 1.4.2016. Kantonsspital Winterthur. Mit dieser Ausschreibung soll ein Generalunternehmer für die Lieferung von voraussichtlich rund 1000 Lizenzen für eine im nationalen und internationalen Healthcare Bereich etablierte SSO-Lösung und von Kartenlesegeräten und Fingerprint Readern für die Authentisierung mittels Legic-Karte und Fingerprint evaluiert werden, welcher folgende Dienstleistungen erbringt: Konfiguration und Einführung von Fast User Switching auf der VMware Horizon View Umgebung. Konfiguration und Einführung der angebotenen SSO-Lösung. Lieferung und Installation der Kartenlesegeräte. Lieferung und Installation der Fingerprint Reader. Weitere Konfigurationsleistungen auf Abruf sowie Wartungs- und Supportleistungen für die nächsten vier Jahre (mit optionaler Verlängerung auf 8 Jahre). Lieferung und Anschluss von Kartenlesegeräten / Fingerprint Reader sowie Lieferung von Lizenzen auf Bestellung zu den in der Ausschreibung angegebenen Konditionen über die ganze Vertragslaufzeit. FRIST FÜR FRAGEN: 18.4.2016. Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen schriftlich (bevorzugt mittels E-Mail) bis zum vorgegebenen Termin an den angegebenen Ansprechpartner gesandt werden. Die anonymisierten Antworten werden mittels E-Mail allen an der Ausschreibung teilnehmenden Anbietern zugestellt. ABGABETERMIN: 12.5.2016 um 11:30 Uhr. Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel) . EINREICHUNGSORT: Kantonsspital Winterthur, zu Hdn. von Florian Weinig, Brauerstrasse 15, 8401 Winterthur, Schweiz, Telefon: 052 266 21 21, Fax: 052 266 45 17. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Keine Nachverhandlungen
Headsets für das Amt für Informatik Kanton GR
Ausschreibung 909833: Lieferung Headsets. Publiziert am 6.4.2016. Amt für Informatik des Kantons Graubünden. Mit der vorliegenden Ausschreibung evaluiert der Auftraggeber den Lieferant und das Produkt für Headsets für die neue Skype for Business Umgebung. FRIST FÜR FRAGEN: 2.5.2016 an heinz.patt@afi.gr.ch. ABGABETERMIN: 17.5.2016. Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk auf dem Eingabekuvert sind ungültig. EINREICHUNGSORT: Amt für Informatik des Kantons Graubünden, zu Hdn. von Offerte Headset, Rosenweg 4, 7001 Chur, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Nachverhandlungen: Sind unzulässig (Art. 19 SubG). Verfahrensgrundsätze: Gemäss SubG.
Instandsetzung für EWZ
Ausschreibung 907379: ewz-Areal Herdern, Instandsetzung und Optimierung, Projektleitung Nutzer/Betreibervertreter. Publiziert am 1.4.2016. ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich. Das Areal Herdern von ewz wird vollständig instandgesetzt und für künftige Bedürfnisse optimiert. Auf dem Areal sind verschiedenste (Haupt-)Nutzungen vorgesehen: Büros für die Verwaltung, eine Netzleitstelle, eine Eichstelle, ein Netzstützpunkt, Ausbildungs- und Schulungsräume, Werkstätten, Garderoben, Seminarräume, Laborräume, Innen- und Aussenlagerflächen, eine Bobinenhalle, Archive sowie Fahrzeugparkplätze. ewz wird alleiniger Nutzer und zudem Betreiber des Areals sein. Für das Projekt wird ein/-e kompetente/-r und kommunikationsstarke/-r Projektleiter/-in Nutzer/Betreibervertreter gesucht. Er/Sie übernimmt sämtliche Steuerungs-, Planungs-, Koordinations- sowie Controlling-Aufgaben Nutzer/Betreibervertreter für die Projektphasen 31 (Projektierung, Start 2016) bis 53 (Realisierung, Inbetriebnahme 2021) nach SIA seitens Bauherrschaft. In dieser Projektrolle steht er/sie der Nutzer- und Betreiberorganisation vor und ist verantwortlich, dass die Nutzer- und Betreiberaufgaben in allen Projektphasen sach- und zeitgerecht geplant und erledigt werden. Weiter stellt er/sie sicher dass alle Nutzer- und Betreiberanforderungen gemäss Vorgaben im Projektpflichtenheft nutzergerecht geplant und umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch ein phasengerechtes baubegleitendes Facility Management im Sinne der KBOB und der Empfehlung SIA 113. Er/Sie bildet zusammen mit dem Projektleiter Bauherr (ewz) und dem/der Leiter/-in des Generalplanerteams das Projektteam. FRIST FÜR FRAGEN: 20.4.2016 . Allfällige Fragen sind per E-Mail zu richten an: daniel.metzger@ewz.ch. ABGABETERMIN: 13.5.2016 um 12:00 Uhr. Terminangaben gelten bei ewz vorliegend! Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Zustellung der Angebote per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! . EINREICHUNGSORT: ewz Elektrizitätswerk der Stadt Zürich, Services, Projekteinkauf, SEP, zu Hdn. von Daniel Metzger, Tramstrasse 35, CH-8050 Zürich, Schweiz, Telefon: +41 (0) 58 319 25 53, E-Mail: daniel.metzger@ewz.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Varianten sind zugelassen. Varianten können nur zusammen mit einem Grundangebot eingegeben werden, andernfalls können sie vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. ewz behält sich vor, das Grundangebot oder eine Variante auszuwählen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Gemäss den Ausschreibungsunterlagen. Generelle Teilnahmebedingungen: Es müssen mit dem Angebot Referenzen angegeben werden, die in der Grösse und Komplexität mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Vergabestelle behält sich vor, weitere gleichartige Aufträge zu diesem Projekt gemäss § 10 Abs. 1 lit. g SVO freihändig zu vergeben.
Lizenzpartner für Amt für Informatik Kanton BE
Ausschreibung 906517: Lizenzpartner (LSP). Publiziert am 1.4.2016. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Am 31.12.2016 läuft das aktuelle Microsoft Enterprise Agreement (EA) aus. Dieses soll per 01.01.2017 erneuert werden und hat zur Folge, dass für die operativen Tätigkeiten ein Licensing Solution Partner (LSP) evaluiert werden muss. Dieser Partner berät und unterstützt den Kanton Bern bei der Beschaffung sämtlichen Lizenzbedarfs basierend auf dem EA. Der LSP muss darüber hinaus in der Lage sein, den Kanton Bern bei der Beschaffung von Lizenzen anderer Anbieter zu beraten. Ausserdem muss der LSP die Fähigkeit besitzen, den Kanton Bern bei der Einführung eines Software Asset Managements (SAM) kompetent und professionell zu unterstützen und dieses anschliessend zu betreiben. Der Beschaffungsgegenstand umfasst somit: - Einführung / Betrieb Beschaffungsabwicklung und SAM. - Assessment Microsoft-Lizenzen (Ersatz EA). - Assessment für alle weiter benötigten Lizenzen als Option. Der Kanton Bern behält sich als Option vor, Microsoft-Lizenzen oder Lizenzen anderer Hersteller ggf. über den LSP zu beziehen. Dem LSP muss deshalb zumindest die Möglichkeit offen stehen, als sog. «Reseller» Microsoft-Lizenzen an den Kanton Bern zu vertreiben. FRIST FÜR FRAGEN: 12.4.2016. Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen anonymisiert und in deutscher Sprache via SIMAP bis zum vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 27.5.2016 um 12:00 Uhr. Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach) bis spätestens am Donnerstag, 26. Mai 2016 bis 24:00 Uhr der schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Freitag, 27. Mai 2016, 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Über der Adresse muss der Vermerk „Lizenzpartner (LSP): nicht vor dem 03. Juni 2016 öffnen“ angebracht werden. Angebote können von 09.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 16.00 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden. EINREICHUNGSORT: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, zu Hdn. von Beschaffung KAIO, Wildhainweg 9, 3001 Bern, Schweiz, E-Mail: beschaffung.kaio@fin.be.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Subunternehmer: Der Anbieter muss als Generalunternehmer für die Zurverfügungstellung der gesuchten Personen resp. die Erbringung der geforderten Dienstleistungen auftreten. Hingegen ist der Beizug von Subunternehmern erlaubt. Subunternehmer müssen im Angebot offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Pflichten bleibt gegenüber dem Auftraggeber der Anbieter verantwortlich. Varianten sind zugelassen. Das Angebot muss sämtliche Anforderungen der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen berücksichtigen. Können Anforderungen gemäss den Ausschreibungsunterlagen nicht eingehalten werden, so ist dies bei der entsprechenden Position explizit zu vermerken. Leistungen, die nach der Absicht des Anbieters nicht Gegenstand des eingereichten Angebots sein sollen, von denen der Auftraggeber aber den Umständen entsprechend annehmen kann, dass sie im Angebot inbegriffen sind, müssen explizit und unmissverständlich aus dem Angebot ausgeschlossen werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: - Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK) Ausgabe Januar 2015 und. AGB des Kantons Bern über die Informatiksicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienst-leistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015. Generelle Teilnahmebedingungen: Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsbedingungen und den darin enthaltenen Vertragsentwürfen. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis inkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
Pathologie-Software für Kantonsspital GR
Ausschreibung 908493: Ersatz Pathologie-Software und Neuanschaffung Tracking-Software. Publiziert am 25.3.2016. Stiftung Kantonsspital Graubünden. Ersatz Pathologie-Software und Neuanschaffung Tracking-Software. ABGABETERMIN: 9.5.2016 um 11:30 Uhr. Die Offerten haben verschlossen, beschriftet mit dem vollständigen Absender und dem deutlichen Stichwort versehen „Ersatz Pathologie-Software und Neuanschaffung Tracking-Software – nicht öffnen“, bis spätestens am 09.05.2016, 11.30 Uhr bei der Eingabeadresse vorzuliegen. Die Übergabe kann per Post oder persönlich erfolgen. Mit Verspätung eintreffende Angebote (beispielsweise aufgrund verzögerter. Postzustellung) werden an / nach der Offertöffnung nicht mehr behandelt. Nach dem Abgabetermin werden keine weiteren Fragen zur Submission beantwortet. EINREICHUNGSORT: Stiftung Kantonsspital Graubünden. Institut für Pathologie, zu Hdn. von Sekretariat Institut für Pathologie, Loestrasse 170, 7000 Chur, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Gemäss Pflichtenheft und Fragenkatalog. Subunternehmer: Gemäss Pflichtenheft und Fragenkatalog. Varianten sind zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Geschäftsbedingungen: Siehe Pflichtenheft und Fragenkatalog. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Pflichtenheft und Fragenkatalog. Nachverhandlungen: Sind unzulässig (Art. 19 SubG). Verfahrensgrundsätze: Gemäss SubG. Gemäss Pflichtenheft und Fragenkatalog. Zahlungsbedingungen: Gemäss Pflichtenheft und Fragenkatalog
SAP-Partnerschaft für BIT
Ausschreibung 908777: SAP Partnerschaften für die Jahre 2016 – 2020 *. Publiziert am 31.3.2016. * Originaltitel: (16032) 609 SAP Partnerschaften für die Jahre 2016 – 2020. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Die Bundesverwaltung nutzt zur Unterstützung ihrer Supportprozesse in den Bereichen Finanzen, Personal, Beschaffung, Logistik und Immobilien seit dem Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 1997 SAP-Lösungen. Für das BIT sind die Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs sowie die Weiterentwicklung der Geschäftsanforderungen der auf SAP basierenden Supportprozesse, welche geschäftskritisch sind, unabdingbar. Daher soll eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt werden, mit Vornahme eines im Rahmen dieser Ausschreibung stattfindenden ersten Abrufverfahrens, welcher als sog. Grundauftrag vergeben wird (siehe dazu auch Ziff. 4.5 Pflichtenheft). Die restlichen Leistungen stellen reine Optionen dar. Kontinuierliche Veränderungen der Geschäftsanforderungen der Bundesverwaltung, in Kombination mit den neuen Technologien und SAP Lösungen, erfordern eine enge Zusammenarbeit mit kompetenten Partnerunternehmen. Um das BIT im Bereich der Fragestellungen hinsichtlich der mittel- bis langfristigen Entwicklung von SAP Lösungen zu beraten sowie um eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, werden mit dem Los 1 drei Zuschlagsempfänger gesucht, welche das BIT für die Zeitdauer von 2016-2020 in diesem Umfeld strategische beraten und begleiten. Für die Unterstützung der Umsetzung dieser Entwicklungen im Geschäftsfeld SAP werden zudem mit dem Los 2 fünf Zuschlagsempfänger gesucht. Diese fachlich versierten Leistungserbringer sollen auch in den Geschäftsfeldern Testmanagement und technische Beratung in Logistik, HCM sowie Finanzen unterstützen. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Rahmenvertrag abgeschlossen, in welchem die Grundlagen für die Beschaffung formuliert sind. Im Rahmenvertrag werden die folgenden zentralen Punkte geregelt: Die grundsätzlichen Elemente der Zusammenarbeit. Der Prozess der Leistungsvereinbarung. Die Qualitätssicherung. Massnahmen zur Beendigung des Rahmenvertragsverhältnisses. Auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages erfolgt der Abruf der konkreten Leistung durch definierte Einzelabrufe (Abrufverfahren) in Form von Aufträgen (Los 1) oder Aufträgen und Werken (Los 2). Basis für die Verträge sind jeweils konkrete Leistungsbeschreibungen (Lastenhefte) und Angebote. Die Vergabestelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen beim Unternehmen beziehen bzw. abrufen. Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern. Gleichzeitig wird für den ersten Abruf unter den Zuschlagsempfängern, derjenige Anbieter ausgewählt, welcher das wirtschaftlich günstigste Angebot (=höchste Punktzahl für den Anwendungsfall (Qualität und Preis) eingereicht hat. Mit diesem wird direkt ein Einzelvertrag über den jeweiligen Anwendungsfall abgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die jeweils abgeschlossenen Einzelverträge und die entsprechende Haftung. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Los 1: Das nachfolgende Mengengerüst ist eine Schätzung und wird mit den drei Zuschlagsempfängern mittels Rahmenvertrag vereinbart: Leistungsspektrum: SAP Business Transformation and Architecture Services. Beschaffungszeitraum: 3. Quartal 2016 – 4. Quartal 2020. Optionales Gesamtvolumen in CHF exkl. MWST: 5‘000‘000.00. Los 2: Das nachfolgende Mengengerüst ist eine Schätzung und wird mit den fünf Zuschlagsempfängern mittels Rahmenvertrag vereinbart: Leistungsspektrum: SAP Entwicklung, SAP Testmanagement, SAP Beratung (Logistik/HCM/Finanzen). Beschaffungszeitraum: 3. Quartal 2016 – 4. Quartal 2020. Optionales Gesamtvolumen in CHF exkl. MWST: 60‘000‘000.00. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Leistungsspektrum: SAP Business Transformation and Architecture Services. Das nachfolgende Mengengerüst ist eine Schätzung und wird mit den drei Zuschlagsempfängern mittels Rahmenvertrag vereinbart: - Beschaffungszeitraum: 3. Quartal 2016 – 4. Quartal 2020. - Optionales Gesamtvolumen in CHF exkl. MWST: 5‘000‘000.00. Los 2: Leistungsspektrum: SAP Entwicklung, SAP Testmanagement, SAP Beratung (Logistik/HCM/Finanzen). Das nachfolgende Mengengerüst ist eine Schätzung und wird mit den fünf Zuschlagsempfängern mittels Rahmenvertrag vereinbart: - Beschaffungszeitraum: 3. Quartal 2016 – 4. Quartal 2020. - Optionales Gesamtvolumen in CHF exkl. MWST: 60‘000‘000.00. FRIST FÜR FRAGEN: 18.4.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 12.5.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16032) 609 SAP Partnerschaften für die Jahre 2016 – 2020, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Subunternehmer sind unter bestimmten Voraussetzungen (vgl. Kriterienkatalog Los 1 Anhang 01 und Kriterienkatalog Los 2 Anhang 02) zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin. Es sind alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Leistungen / Rollen aufzuführen. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb der Lose sind nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Informatikdienstleistungen (Los 1 und 2), Ausgabe vom 20.10.2010. - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (nur Los 2), Ausgabe vom 20.10.2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: Die Bedingungen werden im Einzelvertrag (Dienstleistung) definiert. Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarung vorbehalten, gilt: a) Bei Leistungen nach Aufwand mit Kostendach: Die Firma stellt monatlich Rechnung. Sie legt der Rechnung die jeweiligen genehmigten Rapporte bei. Das BIT leistet die Zahlung, sofern es die Leistungsrapporte genehmigt hat. b) Bei Leistungen zu einem vereinbarten Festpreis: Die Firma stellt nach Genehmigung sämtlicher Rapporte / des Schlussrapports / des Schlussberichts Rechnung. c) Bei Leistungen zu einem Festpreis mit Zahlungsplan: Die Firma stellt Rechnung für Teilzahlungen gemäss im Einzelvertrag definierten Zahlungsplan zu den vereinbarten Bedingungen. Zahlungen für Teilleistungen werden nur zur Zahlung fällig, sofern die dafür geltenden Voraussetzungen gemäss Einzelvertrag erfüllt sind, wie z. B.: das BIT hat die Leistungen und Rapporte über die erbrachte Teilleistung genehmigt; die Leistungen können vereinbarungsgemäss abgenommen werden; keine Vorbehalte betreffend Inhalt und Umfang der Vergütung. 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. Eignungskriterien Los 1: EK01: Verfügen Sie über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können? . Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK03: Sie treten als Generalunternehmen auf. Die Anbieterin führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei der Anbieterin. EK04: Weisen Sie 3 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 6 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach: - SAP Strategieentwicklung . - SAP Architekturerarbeitung . - Erarbeitung von Umsetzungskonzepten in Bezug auf komplexe SAP-Lösungsszenarien . EK05: Weisen Sie eine Referenz (Kundenauftrag) in den letzten 6 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus dem folgenden Bereich nach: Analyse und Beurteilung von neuen SAP Lösungskomponenten sowie Erarbeitung von darauf basierenden Einsatz- und Umsetzungsszenarien. EK06: Stimmen Sie zu, dass die eingereichten Offerten (aus Abrufanfragen) bezüglich Wirtschaftlichkeit (insbesondere den Koeffizient von Kosten/Nutzen) durch ein spezialisiertes Unternehmen geprüft werden darf, resp. mit Marktvertretern ausserhalb dieser Ausschreibung ein Benchmarking vorgenommen werden darf. Weiter stimmen Sie zu, dass die Ergebnisse als Basis für eine allfällige Vertragsverhandlung angewendet werden dürfen. Die Kosten für die Prüfung, resp. das Benchmarking gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vergleichen Sie hierzu das Kapitel 18.5 Benchmarking und 18.6 Prüfung der Wirtschaftlichkeit im Rahmenvertrag. EK07: Bestätigen Sie hiermit die Leistung, welche im Rahmen des Anwendungsfalls offeriert werden, zu den in diesem Angebot definierten Konditionen und nach erfolgter Auftragserteilung zu erbringen. EK08: Verfügen Sie über einen SAP-Partnerstatus (Value Added Reseller, Service Partner oder Ähnliches) oder verfügen Sie über äquivalente Erfahrung in der Anwendung der SAP-Produktpalette. EK09: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK10: Sind Sie bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer oder italienischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Schlüsselpersonen Englisch (Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP, Muttersprache oder äquivalent) sprechen. EK11: Sind Sie bereit, eingesetzte Mitarbeitende je Einzelvertrag, resp. je Abruf bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 80 Stunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Ersatz eines Mitarbeiters aus den genannten Gründen gehen dabei zu Lasten der Anbieterin, sofern den Bund kein Verschulden trifft. EK12: Sind Sie bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss eines Abrufvertrags einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK13: Bestätigen Sie, dass die Anbieterin im Falle eines Zuschlags auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und bei Abschluss des Einzelvertrages einen Strafregisterauszug der betreffenden Person/en einzureichen. EK14: Bestätigen Sie, dass alle zukünftig angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an Ihre Unternehmung oder an den jeweiligen Subunternehmer vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit innerhalb 2 Monaten gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. EK15: Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren. EK16: Sind Sie bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, SAP-Projektmethodik (Best Practice nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen. EK17: Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen. Sofern Subunternehmen eingesetzt werden, hat die Bestätigung der Bereitschaft zusätzlich von allen allfälligen Subunternehmen zu erfolgen. EK18: Sind Sie bereit Rechnung an den Auftraggeber dieser Ausschreibung nur noch elektronisch via "E-Billing in" zu stellen. Nähere Informationen können unentgeltlich unter www.e-rechnung.admin.ch bezogen werden. EK19: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. EK20: Sind Sie bereit, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 04 abzuschliessen. EK21: Sind Sie bereit, im Falle eines Zuschlags den Einzelvertrag über den Grundauftrag gemäss Anhang 10 abzuschliessen. EK22: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten (Anhang 03). b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK23: Während der Rahmenvertragslaufzeit sind Aufträge abzuschliessen, Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig. Bestätigung, dass die Anbieterin die volle Ergebnisverantwortung und Haftung insbesondere für diese Aufträge übernehmen wird. EK24: Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen. Im Angebot ist klar auszuweisen, dass die Subunternehmer die Eignungskriterien 1, 2, 10-17, 19 und 22 vollumfänglich erfüllen. Fehlende Deklarationen führen zum sofortigen Ausschluss. Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden. EK25: Sind Sie bereit, den maximalen Headcountanteil von 20% (bezogen auf die eingesetzten Rollen, ungeachtet ihrem Beschäftigungsgrad) der Mitarbeitenden von Subunternehmen zu akzeptieren und in allen künftigen Abrufen unter dieser Ausschreibung einzuhalten. Die Erfüllung dieser Anforderung wird im konkreten Bedarfsfall überprüft. Bei Nichterfüllung wird die Anzahl Mitarbeiter der Subunternehmen auf 20% reduziert. Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden. Eignungskriterien Los 2: EK01: Verfügen Sie über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können? . Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Verfügen Sie über die nötigen personellen Ressourcen, um Aufträge wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK03: Sie treten als Generalunternehmen auf. Die Anbieterin führt alle beteiligten Subunternehmen mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Allfällige Subunternehmen dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Sub-Subunternehmer sind nicht zugelassen. Die Haftung bleibt in jedem Fall bei der Anbieterin. EK04: Weisen Sie 8 Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 6 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus den folgenden Bereichen nach: - SAP Entwicklung ABAP . - SAP Entwicklung Web. - SAP Testing. Es müssen je mindestens 2 Referenzen aus den erwähnten Tätigkeitsgebieten eingereicht werden. EK05: Weisen Sie zwei Referenzen (Kundenaufträge) in den letzten 6 Jahren, welche Sie selbst wahrgenommen haben, aus dem Bereich SAP Beratung nach. EK06: Stimmen Sie zu, dass die eingereichten Offerten (aus Abrufanfragen) bezüglich Wirtschaftlichkeit (insbesondere den Koeffizient von Kosten/Nutzen) durch ein spezialisiertes Unternehmen geprüft werden darf, resp. mit Marktvertretern ausserhalb dieser Ausschreibung ein Benchmarking vorgenommen werden darf. Weiter stimmen Sie zu, dass die Ergebnisse als Basis für eine allfällige Vertragsverhandlung angewendet werden dürfen. Die Kosten für die Prüfung, resp. das Benchmarking gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vergleichen Sie hierzu das Kapitel 18.5 Benchmarking und 18.6 Prüfung der Wirtschaftlichkeit im Rahmenvertrag. EK07: Bestätigen Sie hiermit die Leistung, welche im Rahmen des Anwendungsfalls offeriert werden, zu den in diesem Angebot definierten Konditionen und nach erfolgter Auftragserteilung zu erbringen. EK08: Verfügen Sie über einen SAP-Partnerstatus (Value Added Reseller, Service Partner oder Ähnliches) oder verfügen Sie über äquivalente Erfahrung in der Anwendung der SAP-Produktpalette. EK09: Verfügen Sie über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK10: Sind Sie bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer oder italienischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Schlüsselpersonen Englisch (Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP, Muttersprache oder äquivalent) sprechen. EK11: Sind Sie bereit, eingesetzte Mitarbeitende je Einzelvertrag, resp. je Abruf bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Die ersten 80 Stunden Einarbeitungs- und Übergabezeit bei einem Ersatz eines Mitarbeiters aus den genannten Gründen gehen dabei zu Lasten der Anbieterin, sofern den Bund kein Verschulden trifft. EK12: Sind Sie bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss eines Abrufvertrags einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK13: Bestätigen Sie, dass die Anbieterin im Falle eines Zuschlags auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und bei Abschluss des Einzelvertrages einen Strafregisterauszug der betreffenden Person/en einzureichen. EK14: Bestätigen Sie, dass alle zukünftig angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen unmittelbar (im Arbeitsverhältnis) an Ihre Unternehmung oder an den jeweiligen Subunternehmer vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit innerhalb 2 Monaten gewährleistet ist. Die Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen. EK15: Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren. EK16: Sind Sie bereit, nach den Vorgehensmethodiken Hermes 5, SAP-Projektmethodik (Best Practis nach ITIL V3) und/oder Scrum zu arbeiten sowie ebenfalls Modellierungsvorschriften des BIT und dessen Kunden (zivile Bundesverwaltung) zu befolgen. EK17: Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen. Sofern Subunternehmen eingesetzt werden, hat die Bestätigung der Bereitschaft zusätzlich von allen allfälligen Subunternehmen zu erfolgen. EK18: Sind Sie bereit Rechnung an den Auftraggeber dieser Ausschreibung nur noch elektronisch via "E-Billing in" zu stellen. Nähere Informationen können unentgeltlich unter www.e-rechnung.admin.ch bezogen werden. EK19: Akzeptanz der. - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 . - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. EK20: Sind Sie bereit, im Falle eines Zuschlags den Rahmenvertrag gemäss Anhang 05 abzuschliessen. EK21: Sind Sie bereit, im Falle eines Zuschlags den Einzelvertrag über den Grundauftrag gemäss Anhang 11 und 12 abzuschliessen. EK22: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten (Anhang 03). b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK23: Während der Rahmenvertragslaufzeit sind Aufträge abzuschliessen, Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig. Bestätigung, dass die Anbieterin die volle Ergebnisverantwortung und Haftung insbesondere für diese Aufträge übernehmen wird. EK24: Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen. Im Angebot ist klar auszuweisen, dass die Subunternehmer die Eignungskriterien 1, 2, 10-17, 19 und 22 vollumfänglich erfüllen. Fehlende Deklarationen führen zum sofortigen Ausschluss. Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden. EK25: Sind Sie bereit, den maximalen Headcountanteil von 20% (bezogen auf die eingesetzten Rollen, ungeachtet ihrem Beschäftigungsgrad) der Mitarbeitenden von Subunternehmen zu akzeptieren und in allen künftigen Abrufen unter dieser Ausschreibung einzuhalten. Die Erfüllung dieser Anforderung wird im konkreten Bedarfsfall überprüft. Bei Nichterfüllung wird die Anzahl Mitarbeiter der Subunternehmen auf 20% reduziert. Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden.

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