EuGH-Entscheid

EU erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software

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Softwarelizenzen dürfen auch dann weiterverkauft werden, wenn das dazugehörige Programm online bezogen wurde.

IBM und Lenovo haben eine definitive Übereinkunft getroffen. Das US-Finanzministerium muss aber noch sein OK geben. (Quelle: sxc.hu)
IBM und Lenovo haben eine definitive Übereinkunft getroffen. Das US-Finanzministerium muss aber noch sein OK geben. (Quelle: sxc.hu)

Der europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute Dienstag entschieden, dass gebrauchte Software grundsätzlich weiterverkauft werden darf. Darunter fällt auch Software, die im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, berichtet Spiegel Online. Beim Gerichtsverfahren ging es um den Streit zwischen Softwaregigant Oracle und der deutschen Firma Usedsoft, die mit gebrauchter Software handelt, darunter auch mit Produkten von Oracle.

Die Richter argumentierten, dass der Verkauf der Software die Rechte des Herstellers an der Kopie erschöpfe. Dies gelte nicht nur für Software, die als DVD oder CD-Rom erworben wurde, sondern auch für "nichtkörperliche" Kopien aus dem Internet.

Recht auf Aktualisierung

Weiterverkaufte Programme haben auch weiterhin das Anrecht auf Aktualisierungen, entschieden die Richter weiter. Wer eine Lizenz gebraucht erwerbe, habe demnach ein Recht auf die aktuelle Version des Programms, berichtet Spiegel Online weiter.

Weiterhin illegal bleibt bei der Weitervergabe der Lizenzen einerseits das Fertigen einer Kopie – der Erstnutzer darf das Programm bei einem Weiterverkauf nicht gleichzeitig selbst weiterbenutzen. Andererseits darf ein Nutzererworbene Lizenzen nicht teilweise weiterverkaufen. Wer beispielsweise fünf Aktivierungen einer Software erwirbt und nur vier davon benötigt, darf die fünfte nicht weiterverkaufen.

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