Juristischer Leitfaden für Mobile Commerce
Ein von Zürcher und Berliner Anwälten entwickelter juristischer Leitfaden will Online-Händlern, Werbetreibenden, Werbern und App-Entwicklern zeigen, worauf bei Vertragsabschluss oder Werbung über mobile Endgeräte zu achten ist.
Die Zürcher Anwaltskanzlei Bühlmann hat gemeinsam mit der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte einen juristischen Leitfaden zum Thema Mobile Commerce veröffentlicht.
Bei Vertragsschluss oder Werbung über Smartphones oder Tablets und der Entwicklung von Apps beträten Unternehmen ein "juristisches Minenfeld", heisst es von den beteiligten Kanzleien. Neben Vertragsschluss, Informationspflichten und Verbraucherwiderrufsrecht würfen Themen wie GEO-Targeting, Anti-Spam-Regelung und M-Payment Fragen auf.
Dies sei umso mehr der Fall, wenn ausländische Kunden angesprochen werden sollen. Wer beispielsweise als Schweizer Unternehmen deutsche Kunden mit gezielter Werbung erreichen will, muss gemäss den Rechtsexperten im Streitfall damit rechnen, auch nach deutschem Recht beurteilt zu werden.
Der von den Zürcher und Berliner Anwälten entwickelte juristischer Leitfaden zeigt auf rund 30 Seiten grundlegenden Regelungen auf. Beispielsweise müsse bei Werbung über mobile Endgeräte eine Einwilligung beim Kunden eingeholt werden. Nur in Ausnahmefälle könne man auf diese verzichten. "Kaum ein Kunde, der sich zum ersten Mal an uns wendet, ist sich dessen bewusst. Oft können wir als Anwälte dann nur noch reagieren, sagt Lukas Bühlmann, der Mitherausgeber des neuen Leitfadens.
SwissICT-Präsident kündigt nach zwei Jahrzehnten seinen Rücktritt an
Bechtle erklärt das Darknet, KI-Alleskönner und den Weg zur Unsterblichkeit
Daten, das Vertrauen in sie, und eine grosse Portion Herz
KI-Modelle für Medikamentenentwicklung versagen bei der Physik
Yuh bekommt einen neuen CEO
Bund soll Hoster und Cloudanbieter in Sachen Cybersecurity stärker in die Pflicht nehmen
EY macht versehentlich SQL-Server-Backup im Internet zugänglich
Update: USA verkünden Ende des chinesischen Exportverbots seltener Erden
Die angenehme Gesellschaft eines Snobs im Gefängnis