Neue Gewährleistungsregeln ab 2013
Beim Verkauf von beweglichen Gütern an Konsumenten gilt ab 1.1.2013 für Gewährleistungsansprüche zwingend eine 2-jährige Verjährungsfrist. Die 2-jährige Frist könne im Verkehr mit gewerblichen Käufern wie bis anhin verkürzt werden.
Beim Verkauf von beweglichen Gütern an Konsumenten gilt ab 1.1.2013 für Gewährleistungsansprüche zwingend eine 2-jährige Verjährungsfrist. Diese beginnt bei Ablieferung der Ware, wie der Swico berichtet. Dank dem Engagement der Wirtschaftsverbände habe die Regelung auf Endkonsumenten beschränkt werden können. Die 2-jährige Frist könne im Verkehr mit gewerblichen Käufern wie bis anhin verkürzt werden.
Dabei gebe es aber einen Fallstrick: Wer bisher Produkte aus der EU importierte und weiter verkaufte, konnte auf die 2-jährige Frist der EU bauen (ab Lieferung an ihn). Er hatte also keine Probleme, gegenüber seinem Abnehmer eine 1-jährige Gewährleistung zu bieten, indem er auf seinen Lieferanten zurückgriff.
Händler tun laut dem Swico daher gut daran, die Verträge mit ihren Lieferanten zu überprüfen: So stellen sie sicher, dass sie ab 2013 für die volle Garantiefrist gegenüber ihren Abnehmern den Lieferanten in Anspruch nehmen können. Dass im B2B-Bereich keine obligatorische 2-jährige Gewährleistungsfrist kommt, ist seit März 2012
klar.
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