Zugangspreise müssen nicht angepasst werden.

Sunrise-Beschwerde von Gericht abgewiesen

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Die Anfang Jahr von Sunrise angestrengte Beschwerde, gegen die Nutzungspreise von Kabelschächten der Swisscom, wurde abgewiesen.

Sunrise hatte sich Anfang Jahr über die Berechnungsmethoden für die Netzinfrastruktur von Swisscom beschwert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde nun in einem fast hundertseitigen Urteil abgewiesen.

Aus dem Urteil geht hervor, dass die Preise für die Mitbenutzung der Kabelschächte so berechnet werden können, als ob das Kanalisationsnetz heute neu gebaut werden müsste. Sunrise wollte, dass lediglich der Restwert der Anlagen berücksichtigt werde. Gemäss Sunrise führt die Verwendung von Neubaukosten zu überhöhten Zugangspreisen und zu, aus Sunrise-Sicht, hohen Gewinnen für die Swisscom, die nicht gerechtfertigt seien. Denn Swisscom hatte ihre Infrastruktur bereits vor Jahrzehnten errichtet.

"Einmal mehr wird verhindert, gleich lange Spiesse für die Wettbewerber im Telekommarkt zu schaffen", kommentierte Sunrise das Urteil gegenüber verschiedenen Medien.

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