Sunrise-Beschwerde von Gericht abgewiesen
Die Anfang Jahr von Sunrise angestrengte Beschwerde, gegen die Nutzungspreise von Kabelschächten der Swisscom, wurde abgewiesen.
Sunrise hatte sich Anfang Jahr über die Berechnungsmethoden für die Netzinfrastruktur von Swisscom beschwert. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Beschwerde nun in einem fast hundertseitigen Urteil abgewiesen.
Aus dem Urteil geht hervor, dass die Preise für die Mitbenutzung der Kabelschächte so berechnet werden können, als ob das Kanalisationsnetz heute neu gebaut werden müsste. Sunrise wollte, dass lediglich der Restwert der Anlagen berücksichtigt werde. Gemäss Sunrise führt die Verwendung von Neubaukosten zu überhöhten Zugangspreisen und zu, aus Sunrise-Sicht, hohen Gewinnen für die Swisscom, die nicht gerechtfertigt seien. Denn Swisscom hatte ihre Infrastruktur bereits vor Jahrzehnten errichtet.
"Einmal mehr wird verhindert, gleich lange Spiesse für die Wettbewerber im Telekommarkt zu schaffen", kommentierte Sunrise das Urteil gegenüber verschiedenen Medien.

Die Verwaltung und die Offenheit

OpenAI integriert weiteren KI-Agenten in ChatGPT

AWS startet Marktplatz für KI-Agenten

Slack erweitert Plattform um KI-Funktionen

Die Redaktion macht Sommerpause

Microsoft stellt Partnerstrategie für 2026 vor

Peach Weber zum Start der Sommerpause

Hier schaffen Schweizer Distributoren echten Value-Add

Finanzbranche setzt auf GenAI – trotz Herausforderungen
