Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7
Ein Düsseldorfer Gericht verbietet es Samsung, sein Tablet Galaxy Tab 7.7 im EU-Raum weiter zu vertreiben.
Seit Monaten streiten Apple und Samsung über Patente. Vor einer Woche hatten britische Richter entschieden, dass die Galaxy-Reihe von Samsung keine iPad-Kopie sei und in Grossbritannien weiter verkauft werden dürfe. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat dieser Auffassung heute widersprochen und ein gegenteiliges Urteil gefällt: Mit einer einstweiligen Verfügung ist es Samsung verboten worden, das Galaxy Tab 7.7 im EU-Raum weiter zu vertreiben.
Im Streit geht es um Design-Patente: Apple hat Geschmacksmuster registriert und so Schutzrechte auf das Aussehen des iPads erlangt. Mit dem Galaxy Tab 7.7 würde Samsung diese verletzen, so das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Apple hatte zuvor Berufung eingelegt, nachdem das Düsseldorfer Landgericht gegenteiliger Auffassung war und zunächst der Argumentation Samsungs folgte.
Im Gegensatz zum Landesgericht hat das Oberlandesgericht die Frage bejaht, dass Samsung Deutschland eine Niederlassung der koreanischen Muttergesellschaft sei. Dies hat zur Folge, dass das Urteil laut der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung für den ganzen EU-Raum gilt.
In Düsseldorf werden laut NRW.de europaweit die meisten Patent-Urteile gefällt. An dem Gerichtsstandort gebe es jährlich rund 600 Patentverfahren.
Weiterhin erlaubt ist der Vertrieb des Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1N.
Fürstentum Liechtenstein setzt auf KI-Chatbot
So wollen Cyberkriminelle Whatsapp-Konten kapern
Private Parkplatzüberwacher geben Personendaten über das Internet preis
Die neue Printausgabe des "IT-Markt" ist da
Informatec befördert internes Team in die Geschäftsleitung
Convotis Schweiz übernimmt Glaux Group
So will der Bundesrat für mehr Cybersicherheit im Telko-Bereich sorgen
Eine Reise nach Tethys
Diese IT-Firmen gehören zu den beliebtesten Schweizer Arbeitgebern