Wenn die Garantiefrist abläuft…
Das Magazin Öko-Test kritisiert Hersteller, bewusst billige Komponenten für ihre Geräte zu verwenden. Defekte kurz nach Ablauf der Garantiefrist seien geplant.
Jeder hat Angst davor: Die Garantiefrist läuft ab und kurz darauf ist das Gerät defekt. Das ist kein Zufall, will das Magazin Öko-Test wissen. Hersteller würden ihre Geräte gezielt kurz nach Ablauf der Garantie "sterben" lassen.
Bewusste Abnutzung nach Garantieablauf
Geplante Obsolenz nennt sich dieses Phänomen, also gezielte Abnutzung. Der Autobauer General Motors gilt als Erfinder dieses fragwürdigen Vorgehens, wie der "Standard" schreibt. General Motors habe in den 1920er-Jahren seinen Modellen im Jahresturnus einen neuen Stil verpasst, worauf die älteren Modelle obsolet worden seien. So sei das Unternehmen Marktführer geworden.
Heutzutage würden Geräte aber nicht nur durch neue Designmodelle obsolet. Die Hersteller würden ihre Produkte auch bewusst so entwickeln, dass eine natürliche Abnutzung nach Ablauf der Garantie einen Defekt des Geräts zur Folge habe, kritisiert Öko-Test. Schliesslich sind die Hersteller an hohen Absatzzahlen interessiert.
Verschwendung von Rohstoffen und Ressourcen
Würden die Hersteller hochwertigere Komponenten für ihre Geräte verwenden, könnte sich die Lebensdauer der Geräte um fünf bis zehn Jahre verlängern. Die besseren Komponenten seien lediglich wenige Cents teurer, würden den Preis des Gerätes also höchstens um einen Euro erhöhen.
Doch die Hersteller würden lieber billige Wegwerfartikel in Asien herstellen und zu Niedrigstpreisen auf den Markt werfen. Dabei würden bewusst Rohstoffe und Ressourcen verschwendet, kritisiert das Magazin weiter.
Beim Händler nachfragen
Öko-Test bemängelt aber auch die Bauweise einzelner Geräte. Beim iPhone beispielsweise, ist der Akku im Gerät verbaut. Das iPhone halte so lange wie der Akku. Ein Akku überstehe im Normalfall rund 500 Ladezyklen. Gibt der Speicher seinen Geist auf, bleibt keine Alternative als zum Fachmann zu gehen.
Öko-Test rät seinen Lesern deshalb, beim Händler nach Langlebigkeit und Qualität der Produkte zu fragen. Auch das Recherchieren auf Internetseiten wie ifixit.com lohne sich. Dort würden Anleitungen zusammengetragen, wie Produkte professionell repariert werden sollten. Öko-Test fordert ein Einschreiten der Politik: Öko-Zölle, eine Verlängerung der Garantiefrist oder eine Pflicht zur Reparatur könnten Lösungsansätze sein.
Zwei Jahre Garantie ab 2013
In der Schweiz galt bis anhin eine Mindestgarantie gemäss Obligationenrecht von einem Jahr. Ende September hat der Bundesrat aber eine Revision auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt, wonach die Mindestgarantie um ein Jahr verlängert wird. Mit der Fristverlängerung auf zwei Jahre will der Bundesrat die Käufer schützen, da Mängel oft erst spät entdeckt würden, teilt das eidgenössische Justizdepartement (EJPD) mit. Diese Verlängerung entbindet den Käufer aber nicht von seiner Pflicht, das gekaufte Produkt auf Mängel zu untersuchen.
Eine Fristverkürzung der Garantie ist nicht möglich. Bei Occassionswaren kann die Frist allerdings auf höchstens ein Jahr reduziert werden. Wird aber beispielsweise ein mehrere Jahre altes Auto verkauft, das nach einem halben Jahr Defekte aufweist, die man bei einem älteren Auto erwarten kann, gilt das nicht als Mangel, erklärt Bassem Zein vom EJPD auf Anfrage. In einem solchen Fall muss der Käufer die technische Frage lösen, ob ein Mangel vorhanden ist. Grundsätzlich gilt: Das erworbene Produkt muss die Versprechen halten, die der Verkäufer machte.

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