WTO-Abkommen

Zollbefreiung für bestimmte IT-Produkte

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Aufgrund eines WTO-Abkommens aus dem Jahr 1998 sind bestimmte IT-Produkte von Einfuhrzöllen ausgenommen. Der Bundesrat hat nun die technologische Weiterentwicklung berücksichtigt und erweitert die Liste der zollbefreiten Artikel.

Der Bundesrat hat am 23. November 2011 beschlossen, für Multifunktionsdrucker, Flachbildschirme, Set-Top-Boxen, Telekommunikationskabel und bestimmte Kopfhörer ab 1. Januar 2012 Zollfreiheit zu gewähren. Gemäss Pressemitteilung trägt er mit dieser Anpassung den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO Rechnung.

Der Gesamtwert der betroffenen Ware beträgt jährlich rund 900 Millionen Franken. Die Zolleinnahmen darauf belaufen sich nach Auskunft des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), so schreibt das Online-Portal des Schweizer Fernsehens, auf 7,7 Millionen Franken pro Jahr. In der Schweiz stellt laut Seco kein Hersteller Geräte der betroffenen Kategorie her.

Technologische Weiterentwicklungen

Die Schweiz hat sich 1998 dem WTO-Übereinkommen über die Informationstechnologie angeschlossen. Dieses sieht die Zollbefreiung für die vom Übereinkommen erfassten Produkte vor. Seit dessen Verabschiedung gab es im Bereich der Informationstechnologien zahlreiche technologische Weiterentwicklungen, denen die Unterzeichner des Übereinkommens Rechnung tragen müssen.

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