Zwei Jahre Garantie bei Alltron und Brack
Die Competec-Gruppe reagiert auf die kommende Gesetzesänderung im Obligationenrecht: Alltron und Brack bieten neu Zweijahresgarantien auf die Sortimente in den Onlineshops.

Alltron und Brack bieten neu eine Zweijahres-Garantie auf das gesamte Sortiment im Onlineshop. Wie die beiden Unternehmen der Competec-Gruppe mitteilen, gilt die Zweijahres-Garantie auch für Artikel, die bereits dieses Jahr gekauft wurden.
Bei Artikeln, bei denen die Garantie länger als zwei Jahre anhält, bleibt die längere Garantie in Kraft. Hingegen bleiben bestimmte Artikel wie etwa Softwarelizenzen, die bereits zuvor ohne Garantieleistung erhältlich waren, auch weiterhin ohne Garantieleistung.
Auf Börsenartikel wie beispielsweise Ausstellungsmodelle oder retournierte, aber neuwertige Produkte, die zu reduzierten Preisen verkauft werden, gewähren Alltron und Brack seit Dezember eine Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten, wie es das revidierte Gesetz vorschreibt.
Mit der Garantieverlängerung greift Alltron der Gesetzesänderung vom 1. Januar vor. Ab dann tritt eine Revision des Artikels 210 im Obligationenrecht in Kraft. Neu werden Garantien von zwei Jahren zwingend. Bisher galt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für ein Jahr. Die Regelung gilt rückwirkend für alle Produkte, die seit dem Jahr 2012 mit einjähriger Garantiefrist verkauft worden sind.

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