Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Bund will weitere 91 Millionen für Überwachung aufwenden

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Der Bund will bis 2021 jährlich durchschnittlich 13 Millionen Franken in die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs investieren. Mit den Mitteln sollen auch alte Systeme ersetzt werden.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat eine Übersicht der künftigen Investitionen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs erstellt. Der Mitteilung zufolge sind in diesem Bereich bis 2021 im Schnitt jährlich 13 Millionen Franken nötig. Insgesamt schätzt das EJPD den Investitionsbedarf auf 91 Millionen Franken. Davon könne es 21 Millionen aus eigenen Mitteln finanzieren.

Investitionen in vier Bereichen

Der Investitionsbedarf betrifft gemäss dem EJPD vier Bereiche: Zum einen sollen mit den zusätzlichen Mitteln Teile der Systeme beim Dienst ÜPF altersbedingt ersetzt werden. Dann müssten die Systeme aufgrund des wachsenden Angebots der Telekomunternehmen erweitert und leistungsfähiger gemacht werden, damit sie die Anforderungen der Strafverfolgungsbehörden erfüllen können. Auch werde die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) voraussichtlich neue Aufgaben bringen, die ebenfalls Investitionen erfordern. Schliesslich erwartet das EJPD, dass die Änderungen der Systeme beim Dienst ÜPF auch einen Investitionsbedarf bei den polizeilichen Informationssystemen des Bundes beim Bundesamt für Polizei nach sich ziehen werden.

Bewilligung des Verpflichtungskredits steht noch aus

Der Bundesrat hat gemäss Mitteilung vergangenen Mittwoch vom Investitionsplan Kenntnis genommen. Bis im Herbst will das EJPD eine Botschaft erstellen und den Verpflichtungskredit dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten.

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