Bundesrat will Verwaltung vor Spionage schützen
Der Bundesrat hat ein Prüfverfahren gutgeheissen, das die Bundesverwaltung besser schützen soll. Ausländische ICT-Anbieter können künftig von der Leistungserbringung ausgeschlossen werden.
Der Bundesrat hat eine Weisung zur ICT-Sicherheit überarbeitet. Die Bundesverwaltung soll damit besser vor Spionage geschützt werden. Dazu tritt per 1. Januar 2016 ein neuer Prüfprozess in Kraft.
Die Bundesverwaltung darf künftig nur noch ICT-Leistungen von Anbietern mit Sitz im Ausland beziehen, nachdem diese eingehend geprüft wurden. Betroffen sind auch ICT-Anbieter mit grosser Nähe zum Ausland. Die Weisung definiert Kriterien zur Risikoidentifizierung und sieht auch Schutzmassnahmen vor. Gegebenenfalls müssen Anbieter ganz von der Leistungserbringung ausgeschlossen werden.
Hintergrund ist die Strategie ausländischer Nachrichtendienste, Internetprovider und andere ICT-Leistungserbringer für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Der Bundesrat will mit der Weisung die Geheimhaltungspflicht besser gewährleisten.
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