Vorteilsnahme nachgewiesen

Ehemaliger OIZ-Direktor für Einladung zur Formel 1 verurteilt

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Ein Gericht hat den ehemaligen OIZ-Direktor zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Einladung zur Formel 1 überstieg die zulässige Grenze für Geschenke. Damit ist für das Gericht Vorteilsnahme gegeben.

(Source: succo / Pixabay.com)
(Source: succo / Pixabay.com)

Der ehemalige Direktor der Organisation Informatik Zürich (OIZ) ist der Vorteilsnahme schuldig gesprochen worden. Er soll im Jahr 2011 von Swisscom IT Services unrechtmässig ein Geschenk angenommen haben, wie die "NZZ" unter Berufung auf den "Tages-Anzeiger" schreibt (Paywall).

Nach der Vergabe eines Millionen-Auftrags an Swisscom IT Services habe ihn der CEO der Swisscom-Tochter zum Dank zur Formel 1 nach Monza eingeladen, inklusive Privatflug und Logenplatz. Das Geschenk hatte einen Wert von 4650 Franken, wie es weiter heisst.

Das Gericht sah die Vorteilsnahme als erwiesen an und verurteilte das ehemalige Kadermitglied zu einer bedingten Geldstrafe von 60'000 Franken. Diese wird nur fällig, sollte der Verurteilte innerhalb von zwei Jahren noch einmal straffällig werden. Hinzu kommen die Prozesskosten von 5000 Franken, die der Angeklagte tragen muss.

Ein Verfahren gegen den ehemaligen CEO von Swisscom IT Services wurde inzwischen eingestellt. Er leistete eine "Wiedergutmachung in unbekannter Höhe", heisst es weiter.

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