Bilanz nach einem halben Jahr

6 Monate EU-DSGVO: Das ist passiert - und das nicht

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Seit die Datenschutz-Grundverordnung der EU am 25. Mai 2018 Gültigkeit erlangte, ist ein halbes Jahr vergangen. Eset nahm dies zum Anlass für eine erste Bilanz. Die schlimmsten Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet, doch die EU-DSGVO brachte einiges in Bewegung.

(Source: Matthew Henry/unsplash.com)
(Source: Matthew Henry/unsplash.com)

Seit dem 15. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) anwendbar. Damit gilt sie auch für Schweizer Unternehmen, wenn sie ihre digitalen Kanäle auf Nutzer im EU-Raum ausrichten und Daten über sie sammeln. Eset, Anbieter von IT-Sicherheitslösungen, hat sich angeschaut, wie sich die EU-DSGVO in den vergangenen 6 Monaten auswirkte. Fünf Entwicklungen seien zu verzeichnen, schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung:

  1. Es wird wieder international über Datenschutz diskutiert. Die Diskussionen, welche die EU-DSGVO immer noch begleiten, seien nicht auf Europa beschränkt. Die offizielle Einführung des EU-Regelwerks habe auch im Rest der Welt die Debatte um den Datenschutz neu entfacht. Vielerorts werde nun über den Sinn und Unsinn von Regeln diskutiert. Denn die Datenschutz-Grundverordnung sei nicht nur ein Versuch, eine einheitliche Handhabe für digitale Daten zu schaffen. Die strengen Auflagen liessen sich ebenso als eine Reaktion auf die marktrechtliche Vormachtstellung grosser Internetkonzerne wie Facebook begreifen.

  2. Die Welle von Abmahnungen rollt, hält sich aber in Grenzen. Eine der grössten Sorgen, die mit der EU-DSGVO einhergingen, waren massenhafte Abmahnungen gegen Seitenbetreiber. Diese seien zwar nicht in dem Umfang eingetreten, wie zuvor befürchtet. Nichtsdestotrotz habe es Phasen von Abmahnwellen gegeben, vor allem kleine Anbieter seien hiervon betroffen gewesen. Im Zuge dessen hätten Juristen diskutiert, ob solche Abmahnungen mit Bezug auf die EU-DSGVO überhaupt zulässig seien. Das Landgericht Würzburg habe im September dann ein entscheidendes Urteil gefällt und einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch eines Mitbewerbers als zulässig erklärt.

  3. Die Angst um vermeintliche Datenschutzvergehen treibt kuriose Blüten. Der deutsche Immobilienverband "Haus & Grund" habe von sich reden gemacht, weil er die Namensschilder all seiner Mietwohnungen anonymisieren wollte. Auch eine Kita habe für Schlagzeilen gesorgt, da sie auf Fotos die Gesichter von Kindern geschwärzt habe. Solche Meldungen zeigten, dass noch viel Erklärungsbedarf bestehe.

  4. Die Bilder-Frage verunsichert. Die EU-DSGVO werfe hinsichtlich der Aufnahme und Verbreitung von Bildern eine Menge Fragen auf. Fotografien zählten laut Verordnung zu den personenbezogenen Daten. Nicht nur professionelle Fotografen, auch Journalisten und Privatpersonen plagten deshalb Bedenken: Was darf überhaupt noch aufgenommen werden? Ist jedes Mal die Erlaubnis jeder abgebildeten Person einzuholen, wenn ein Schnappschuss auf sozialen Netzwerken gepostet wird? Hier habe ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln für etwas Klarheit gesorgt: Das deutsche Kunsturhebergesetz, welches Urheberschaft und Verbreitung von Bildern regelt, gelte trotz EU-DSGVO auch weiterhin. Bis dato habe sich im Alltag von Berufsfotografen also nicht viel geändert.

  5. Der Datenschutz wirkt sich auf Webseitenbetreiber aus. Messbare Auswirkungen habe die EU-DSGVO auf die Digitalwirtschaft. Die Auflagen hätten nicht nur im EU-Raum, sondern auch ausserhalb des Kontinents Reaktionen bewirkt. Viele US-Anbieter hätten europäische Nutzer kurzerhand blockiert. So seien zum Beispiel etwa 1100 Nachrichtenseiten nicht mehr für eine Nutzung aus Europa freigegeben. Kleinere Seiten seien aus Angst vor hohen Bussgeldern ganz vom Netz genommen worden. Die Vorschriften der EU-DSGVO machten auf Unternehmerseite zahlreiche betriebsinterne Anpassungen notwendig. Die damit verbundenen Ausgaben umfassten europaweit einen dreistelligen Millionenbetrag.

Auch 6 Monate nach dem Stichtag sei die Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung der EU noch nicht vollständig abgeschlossen, bilanziert Eset. Viele Ängste mögen sich zwar nicht bewahrheitet haben. Dennoch habe die EU-DSGVO Mehrkosten für viele Unternehmen verursacht. Eine Frage sei ausserdem, ob die Verordnung das Versprechen eines länderübergreifenden Datenschutzes einlösen und den Missbrauch von personenbezogenen Daten einschränken könne.

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