Bestätigung an den EDÖB

Update: Meta trainiert seine KI nicht mit Nutzerdaten aus der Schweiz

Uhr
von Sara Meier und Gayathri Albert und René Jaun und cka, lha, lpe

Meta trainiert seine künstliche Intelligenz nicht mit Daten von Usern aus der EU oder dem EWR. Dem EDÖB versichert das Unternehmen, auch Daten aus der Schweiz nicht zu nutzen. Die Kehrtwende kommt nach Beschwerden durch die Datenschutzorganisation NOYB.

(Source: Mariia Shalabaieva / unsplash.com)
(Source: Mariia Shalabaieva / unsplash.com)

Update vom 24.06.2024: Meta nutzt auch die Daten seiner Schweizer User vorerst nicht fürs KI-Training. Das US-amerikanische Unternehmen habe ihm dies am 21. Juni bestätigt, gibt der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) bekannt. Laut der Mitteilung folgte Meta damit einer entsprechenden Aufforderung des EDÖB vom 17. Juni.

Update vom 17.06.2024:

Meta stoppt Pläne für KI-Training in der EU

Meta hat der Datenschutzkommission zugesagt, die KI-Trainings in der EU/EEA zu pausieren. Der Konzern hatte geplant, für das KI-Training Posts und Bilder von Usern zu verwenden. Meta überliess es den Usern seiner Plattformen wie Facebook und Instagram sich mittels eines Formulars gegen die Verwendung auszusprechen. Die Änderungen hätten am 26. Juni in Kraft treten sollen.

Obwohl die Datenschutzkommission anfangs die Pläne bewilligt hatte, führten zahlreiche Beschwerden zu einem Rückzug der Bewilligung, wie die Datenschutzorganisation "None of your business" (NOYB) mitteilt. Konkret handle es sich um 11 Beschwerden, die NOYB und andere Organisationen bei verschiedenen Datenschutzbehörden in Europa einreichten.

Die Nutzerinnen und Nutzer aus EU/EEA-Staaten werden bis auf Weiteres keine KI-Dienstleistungen des Konzerns verwenden können, teilt Meta mit. Laut NOYB macht dies aber wenig Sinn. Denn gemäss der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können die Dienstleistungen nach einer Opt-in-Einverständniserklärung fast ohne Einschränkungen genutzt werden. Demnach kann Meta die KI-Dienste auch in Europa einführen, wenn der Konzern die Zustimmung der Nutzer und Nutzerinnen einholt. 

"Die Meta-Pressemitteilung liest sich ein bisschen wie eine 'Kollektivstrafe'. Wenn ein Europäer auf seine Rechte beharrt, bekommt der ganze Kontinent unsere glänzenden neuen Produkte nicht. Meta hat jedoch alle Möglichkeiten, KI auf der Grundlage einer gültigen Zustimmung einzuführen - es entscheidet sich nur dagegen", sagt Max Schrems, Vorsitzender von NOYB.

Originalmeldung vom 06.06. 2024:

Datenschutzorganisation reicht Beschwerden gegen Meta wegen KI-Trainings ein

Die Datenschutzorganisation "None of your business" (NOYB) hat in 11 europäischen Ländern Beschwerden gegen Metas Anpassung seiner Datenschutzrichtlinien eingereicht. Meta will in Zukunft persönliche Posts, Bilder und Daten aus dem Online-Tracking für das Training eines KI-Modells nutzen. 

Meta kontaktiert derzeit Nutzerinnen und Nutzer von Facebook, Instagram und Threads, um sie über die angepassten Datenschutzrichtlinien zu informieren. "Wir aktualisieren unsere Datenschutzrichtlinie, da wir KI bei Meta ausweiten", heisst es in der E-Mail. Im Text verweist das Unternehmen auf ein Widerspruchsrecht, das die User über ein Formular geltend machen sollen, falls sie nicht mit der Verwendung ihrer Daten für KI-Trainings einverstanden sind. Die Änderungen treten am 26. Juni in Kraft. 

mail

Diese E-Mail schickt Meta an die User seiner Social-Media-Plattformen. (Source: Screenshot / Netzmedien)

Dieses Vorgehen verstosse gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wie NOYB auf seiner Webseite schreibt. Meta müsse Nutzer und Nutzerinnen nach geltendem Recht aktiv fragen, ob der Konzern die Daten verwenden darf. NOYB möchte in weiteren europäischen Staaten Beschwerden gegen Meta einreichen und fordert die Behörden auf, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten. 

"Es ist völlig absurd, die Verantwortung auf die Nutzenden abzuwälzen", sagt Max Schrems von NOYB. "Das Gesetz verlangt, dass Meta ihre Einwilligung einholt. Stattdessen stellt das Unternehmen ein verstecktes, trügerisches Opt-out-Formular bereit. Wenn Meta persönliche Daten verwenden will, muss es die Betroffenen eigentlich um ihre Erlaubnis bitten. Stattdessen müssen Nutzende darum betteln, von der Datensammlung ausgenommen zu werden."

Die EU-Kommission eröffnet übrigens bereits ein Verfahren gegen Meta, weil der Konzern Algorithmen nutze, die bei Kindern und Jugendlichen zu Suchtverhalten führen könnten. Mehr dazu lesen Sie hier

Wenn Sie mehr zu Cybercrime und Cybersecurity lesen möchten, melden Sie sich hier für den Newsletter von Swisscybersecurity.net an. Auf dem Portal lesen Sie täglich News über aktuelle Bedrohungen und neue Abwehrstrategien.

Webcode
n4pRkRgB