Es geht vorwärts mit dem E-ID-Gesetz
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat das E-ID-Gesetz angenommen. Das Gremium folgte weitgehend dem Vorschlag des Bundesrats. Es gibt jedoch auch Meinungsverschiedenheiten, etwa über die Pflichten der E-ID-Anbieter.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat dem Bundesgesetz zur elektronischen Identität (E-ID) zugestimmt. Das Gremium habe bereits an seiner letzten Sitzung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Aufgabenteilung zwischen Staat und privaten Anbietern zugestimmt, heisst es auf "Parlament.ch". Die Rolle des Bundes bei der Ausstellung von E-IDs solle sich auf die Überprüfung und Bestätigung der Identität einer Person beschränken.
Eine Minderheit der Kommission habe sich dafür ausgesprochen, dass der Bund selbst ein E-ID-System betreiben oder sich an Unternehmen beteiligen dürfe, welche dieses entwickelten. Der Antrag sei aber mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt worden. Die Kommission wolle ausserdem, dass das Gesetz explizit den Grundsatz enthalte, wonach eine E-ID persönlich und nicht übertragbar sei.
In einem Punkt sei die Rechtskommission vom Vorschlag des Bundesrats abgewichen, heisst es weiter. Sie wolle im Gesetz verankern, dass private Anbieter verpflichtet seien, elektronische Identitäten allen Personen auszustellen, welche die im Gesetz verankerten persönlichen Voraussetzungen erfüllten. Darüber hinaus wolle die Kommission den Anbietern keine weiteren Vorschriften, etwa zum Preis für die Ausstellung einer E-ID, auferlegen.
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