Negativer Einfluss auf den Wettbewerb

Weko ist gegen Schutzgebühren bei öffentlichen Ausschreibungen

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Die Wettbewerbskommission (Weko) empfiehlt Kantonen, auf eine Schutzgebühr bei öffentlichen Ausschreibungen zu verzichten. Momentan müssen interessierte Anbieter teilweise eine Gebühr bezahlen, bevor sie Ausschreibungsunterlagen erhalten. Die Weko sieht darin eine Beschränkung des freien Zugangs zum Markt.

(Source: Cosmix / Pixabay.com)
(Source: Cosmix / Pixabay.com)

In den vergangenen 5 Jahren sind mindestens 50 Ausschreibungen auf der Plattform Simap.ch mit vorgesehenen Schutzgebühren erschienen. Das geht aus einer Empfehlung der Wettbewerbskommission (Weko) hervor. Wer Ausschreibungsunterlagen von Ausschreibungen mit Schutzgebühr beziehen wollte, musste laut Weko meist zwischen 1000 und 5000 Franken bezahlen.

Das Erheben von Schutzgebühren bei öffentlichen Beschaffungen stelle einen Verstoss gegen das Binnenmarktgesetz dar, da interessierte Anbieter benachteiligt würden. Ausserdem sieht die Weko in den Schutzgebühren eine "Marktzutrittsschranke" und schreibt in einer Mitteilung, dass die Gebühren einen negativen Einfluss auf den Wettbewerb hätten.

Als Grund für die Erhebung von Schutzgebühren würde meist die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sowie von Urheberrechten genannt. Gemäss Weko gibt es zu diesem Zweck auch alternative Massnahmen wie Geheimhaltungsvereinbarungen.

Die komplette Empfehlung der Weko finden Sie hier als PDF-Datei.

Am 1. Mai sollte die neue Simap-Plattform lanciert werden. Doch der Start der Beschaffungsplattform fällt ins Wasser und wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Lesen Sie hier mehr dazu.

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