Wegen Fake-News und Hassreden

Bundesrat prüft Regulierung von Facebook, Twitter und Co.

Uhr
von Rodolphe Koller und Übersetzung von Nadja Baumgartner

Das Bakom hat die Auswirkungen von sozialen Netzwerken auf den öffentlichen Diskurs sowie den aktuellen Regulierungsrahmen in der Schweiz und in der EU untersucht. Der Bundesrat ist besorgt über den Einfluss und die Auswirkungen dieser privaten Plattformen und möchte die Debatte eröffnen.

(Source: dole777 / Unsplash)
(Source: dole777 / Unsplash)

Der Bundesrat will eine breite Debatte über die Regulierung von Plattformbetreibern wie Facebook, Twitter, Google und Konsorten. Gestützt auf einen Bericht des Bakom stellt die Exekutive fest, dass diese Plattformen eine immer grössere Rolle im öffentlichen Diskurs spielen. Sie halten sich nicht an journalistische Regeln, entziehen den Medienorganisationen jedoch einen grossen Teil ihrer Einnahmen.

Plattformen, die die öffentliche Debatte prägen

Der Bericht betont, dass diese Plattformen zur Verbreitung von Hassreden und Fake-News genutzt werden können, aber zudem auch die Meinungsfreiheit wahren und weniger vertretenen Meinungen Gehör verschaffen können. Der Bundesrat ist insbesondere besorgt über den Einfluss, den diese globalen Privatunternehmen auf die öffentliche Debatte in der Schweiz haben. Beispielsweise über ihre Algorithmen, die bestimmen, was im digitalen Raum gesagt wird und was nicht.

Während Europa und die USA bereits damit begonnen haben, spezifische gesetzliche Bestimmungen zu erlassen, ist der Bundesrat der Ansicht, "dass in der Schweiz eine breite Diskussion über die Frage der gesellschaftlichen Beteiligung und der Governance der Intermediäre notwendig ist". Das UVEK wird zudem beauftragt, bis Ende 2022 aufzuzeigen, ob und wie solche Plattformen reguliert werden könnten.

Algorithmischer Schutz und Zensur

"Selbstredend ist jede staatliche Regulierung öffentlicher Kommunikation stets vor dem Hintergrund der Kommunikationsfreiheiten zu hinterfragen und abzuwägen", heisst es im Bakom-Bericht. "Informationen oder Ideen, die beleidigen, schockieren oder verstören, sind zunächst vom Schutzbereich der Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt und zwar unabhängig von der Wahrheit oder Unwahrheit des Inhalts. Schränkt der Staat Äusserungen ein, müssen die Anforderungen an die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen erfüllt sein: Die Einschränkung muss sich auf eine hinreichend präzise gesetzliche Grundlage stützen, im öffentlichen Interesse sein oder dem Schutz der Grundrechte Dritter dienen sowie verhältnismässig sein. Die Anwendung einer solchen Regelung wird jedoch mit Problemen wie der Territorialität des Rechts, der Anonymität der Nutzer und der Entwicklung der Regulierungsinstrumente konfrontiert sein.

Die Regulierung sei aber nicht der einzige Weg. Bildung ist nach wie vor ein Mittel sowohl gegen Hassreden als auch gegen Desinformation. Ausserdem haben die Plattformbetreiber Selbstregulierungsmassnahmen in die Wege geleitet - beispielsweise, um die Erkennung und Entfernung unerwünschter Inhalte und Bots zu automatisieren.

Der Bundesrat spricht sich übrigens gegen eine Verschärfung der Massnahmen im Kampf gegen kriminelle Hacker aus. Hier können Sie mehr darüber lesen.

Webcode
DPF8_238729